(openPR) Im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Abgeordneten Martin Hohmann
12. Dezember 2003: Zur Hinterlegung einer Schutzschrift beim Bundesverfassungsgericht erklärt der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Abgeordneten Martin Hohmann aus ihren Reihen eine Schutzschrift hinterlegen.
Die Unionsfraktion ist auf alle prozessualen Eventualitäten vorbereitet. Die Hinterlegung einer Schutzschrift dient dazu, dem Bundesverfassungsgericht vorab den Rechtsstandpunkt der Unionsfraktion zu erläutern. Sollte im Rahmen eines Organstreits der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden, würde auf diese Weise rechtlich sichergestellt, dass das Bundesverfassungsgericht nicht entscheidet, ohne die tragenden tatsächlichen und rechtlichen Gründe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Ausschluss zu kennen.
Prozessbevollmächtigter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Münchener Staatsrechtler Prof. Dr. Peter Badura.
Autor(en): Ronald Pofalla







