openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Händler können nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung verlangen

Bild: Händler können nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung verlangen
Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht
Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht

(openPR) Kanzlei Res Media weist auf aktuelles Urteil des OLG Brandenburg zur zu-lässigen Höhe von Rücksendekosten hin.

Wer als Internethändlern seinen Verbraucher-Kunden beim Widerrufsrecht über die sogenannte „40-Euro-Klausel“ die Rücksendekosten auferlegt, muss die Höhe auf die „regelmäßigen Kosten der Rücksendung“ beschränken. So entschied das das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10). Darauf weist die auf eCommerce-Recht speziali-sierte Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M., Res Media – Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz hin.



In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein gewerblicher Verkäufer die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung verwendet, die eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vorsieht, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Über die Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen hatte der Verkäufer zwar korrekt zusätzlich über eine Klausel vereinbart, dass der Verbraucher beim Widerruf „die Kosten der Rücksendung“ innerhalb dieses Preisrahmens zu tragen hat. Die Klausel war jedoch nicht recht-mäßig formuliert, wie die Brandenburger Richter meinten.

Auf Verbraucher dürften nicht beliebige Rücksendekosten abgewälzt werden, sondern nur die „regelmäßigen“ Kosten. Mit außergewöhnlichen oder in anderer Weise besonderen Kosten dürfe der Verbraucher nicht belastet werden. Der Senat machte damit deutlich, dass die Kosten der Rücksendung der Höhe nach be-schränkt sind und der Verbraucher nicht unbegrenzt belastet werden kann.

„Das Urteil stützt sich auf die Vorschrift des § 357 Absatz 2 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch, der die Folgen des Widerrufs regelt und der ausdrücklich nur auf die ,regelmäßigen Kosten der Rücksendung´ Bezug nimmt. Was ,regelmäßige´ Kos-ten der Höhe nach für den Verbraucher allerdings bedeutet, ist jedoch nicht geregelt. Fest steht nur, dass nicht sämtliche tatsächlich anfallenden, sondern nur die üblichen Kosten von dem Verbraucher ersetzt verlangt werden können.“, fasst Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer die Rechtslage zusammen.

„Internethändlern ist daher dringend zu empfehlen, bei der Formulierung der Kos-tentragungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eigene Lösun-gen zu verzichten und den genauen Wortlaut des Gesetzes zu übernehmen, der nur die Auferlegung der ,regelmäßigen´ Rücksendekosten vorsieht“, empfiehlt die Expertin für eCommerce-Recht.

Ein Muster für die Formulierung der Kostentragungspflicht stellt die Kanzlei un-ter http://www.res-media.net/muster-kostentragungsvereinbarung.html zur Verfügung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 528181
 789

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Händler können nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung verlangen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Res Media | Kanzlei für IT- und Medienrecht

Bild: Google Analytics bekommt den Segen der DatenschützerBild: Google Analytics bekommt den Segen der Datenschützer
Google Analytics bekommt den Segen der Datenschützer
Bei der Diskussion um den rechtskonformen Einsatz des Analyse-Tools Google Analytics wurde endlich eine Einigung mit den Datenschützern erzielt, die Websitebetreibern einen rechtmäßigen Einsatz ermöglicht. Darauf weist Florian Decker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) in Mainz hin. Wie wir wissen, zählt die regelmäßige Analyse des Besucherverhaltens auf einer Webseite zu den elementaren Tätigkeiten eines jeden Webseitenbetreibers - vom Shopbetreiber bis hin zum Blogger. Tools wie Google Analytics bieten …
Bild: Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-RechtBild: Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-Recht
Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-Recht
Rechtsanwalt Martin Kuhr LL.M. ist nun ebenfalls Fachanwalt für Informationstechnologierecht Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat es Herrn Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M. gestattet, den Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ zu führen. Die Kanzlei Res Media mit den Schwerpunkten IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz an den Standorten Mainz und Mannheim baut ihre Expertise mit allein vier Fachanwälten im Bereich IT-Recht damit weiter aus. Bereits seit Jahren liegt einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Recht…

Das könnte Sie auch interessieren:

Müssen Kunden beigefügte Retourscheine verwenden?
Müssen Kunden beigefügte Retourscheine verwenden?
… darstellte und somit unzulässig war. So wurde z.B. die Klausel „Wichtiger Hinweis: Bitte […] legen Sie den beigefügten Rücksendeschein ausgefüllt dazu und verwenden Sie für die Rücksendung den Retourenaufkleber“ vom OLG Hamm (Urt. v. 10.12.2004, Az. 11 U 102/04) verworfen. Der Grund für diese Rechtsprechung lag in der sog. 40-Euro-Klausel. Danach durften dem …
Kunden lehnen Versandkosten bei Rücksendungen ab
Kunden lehnen Versandkosten bei Rücksendungen ab
… ermittelt, dass 88 % der Befragten schon einmal im Internet bestellte Waren zurückgesendet haben. Daher gelten die Deutschen nicht zu Unrecht seit Jahren als Europameister im Bereich Rücksendungen. Dies ist nicht verwunderlich, denn in Deutschland war die Rücksendung lange Zeit – zumindest in vielen Fällen – kostenlos. Dies hat sich jedoch mit der im Juni …
Bild: Neue Regeln beim Online-ShoppingBild: Neue Regeln beim Online-Shopping
Neue Regeln beim Online-Shopping
… müssen. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, Benjamin Schütz aus der Offenburger Kanzlei Fahr, Groß, Indetzki, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. Widerruf wird komplizierter – Rücksendung nur noch mit Kommentar Die Hose ist zu groß und das Oberteil gefällt nicht – bislang konnten Kunden ihre Fehlkäufe einfach zurücksenden und hatten den …
iclear-Rechtstipp für Webshop-Betreiber - Händler muss nicht alle Rücksendekosten tragen
iclear-Rechtstipp für Webshop-Betreiber - Händler muss nicht alle Rücksendekosten tragen
… Verkäufer, deren Kunden ihr Widerrufsrecht nach einem Kauf in Anspruch nehmen und die Ware zurückschicken, müssen nicht immer die gesamten Kosten der Rücksendung tragen. Wann der Händler von seiner Erstattungspflicht befreit ist, darüber informiert iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet. Die Erstattungspflicht des Händlers besteht nicht …
Bild: Das aktuelle Widerrufsrecht belastet nicht nur den Handel sondern auch die VerbraucherBild: Das aktuelle Widerrufsrecht belastet nicht nur den Handel sondern auch die Verbraucher
Das aktuelle Widerrufsrecht belastet nicht nur den Handel sondern auch die Verbraucher
Das aktuell geltende Widerrufrecht belastet deutsche Fernabsatzhändler insbesondere in Hinblick auf die Kostentragungspflicht für Rücksendungen und den Wertverlust der Waren erheblich. Eine kleine Minderheit von Verbrauchern nutzt das Widerrufsrecht aus, was im Ergebnis zu erheblichen und noch dazu vermeidbaren Mehrkosten für alle führt. Eine Änderung …
Bild: Erneute Nachbesserung der WiderrufsbelehrungBild: Erneute Nachbesserung der Widerrufsbelehrung
Erneute Nachbesserung der Widerrufsbelehrung
Mainz, 9. Oktober 2007 - Online-Händler sollten ihre Widerrufsbelehrung zur Gefahrtragung bei der Rücksendung anpassen Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.08.2007 (Az. 96 O 138/07) entschieden, dass das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung aus Anlage 2 zu Paragraph 14 BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) zur Gefahrtragung bei …
Bild: Rücksendungen im Versandhandel: Pflicht zur Kostentragung bedeutet nicht Recht auf unfreie RücksendungBild: Rücksendungen im Versandhandel: Pflicht zur Kostentragung bedeutet nicht Recht auf unfreie Rücksendung
Rücksendungen im Versandhandel: Pflicht zur Kostentragung bedeutet nicht Recht auf unfreie Rücksendung
… aus, dass der Post-Mitarbeiter aus Unwissenheit diese Empfehlung gibt ... Der Versandhändler muss nach der Intention des Gesetzgebers die regelmäßigen Kosten der Rücksendung selbst tragen. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass vermeidbare Zusatzkosten wie Expresszuschläge oder aber auch Zusatzentgelte für unfreie Rücksendungen nicht übernommen werden …
Bild: Neue EU-Richtlinie – keine Versand- oder Rücksendekosten für Webesto-KundenBild: Neue EU-Richtlinie – keine Versand- oder Rücksendekosten für Webesto-Kunden
Neue EU-Richtlinie – keine Versand- oder Rücksendekosten für Webesto-Kunden
… aufkommen. Der Online-Shop und Spezialist für hochwertige Schwebetürenschränke Webesto, garantiert den Verbrauchern zu Gunsten der Kundenfreundlichkeit dennoch die kostenlose Rücksendung seiner Schränke und Betten binnen 14 Tagen. Der mittelständische Familienbetrieb aus Wegberg in Nordrhein-Westfalen steht für beste Schwebetürenschrank-Qualität zu …
Neue Abmahnwelle - Rücksendekosten (40 - Euro - Klausel) in der Widerrufsbelehrung
Neue Abmahnwelle - Rücksendekosten (40 - Euro - Klausel) in der Widerrufsbelehrung
… verwendet, ohne dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten außerhalb der Widerrufsbelehrung ausdrücklich (z.B. in den AGB´s) vertraglich aufzuerlegen: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt, …
Bild: Online-Shop: Kosten der Rücksendung nach Widerruf.Bild: Online-Shop: Kosten der Rücksendung nach Widerruf.
Online-Shop: Kosten der Rücksendung nach Widerruf.
… Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen unterschiedlich beurteilt. Ein Online-Händler hatte in seinen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) u.a. formuliert, dass der Käufer „nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen“ hat. Dies verstoße, so das Gericht, gegen § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB, wonach dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der …
Sie lesen gerade: Händler können nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung verlangen