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DKB: Erste Vergleiche wegen Schrottimmobilien

07.02.201111:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Deutsche Kreditbank Berlin (DKB) soll Presseberichten zufolge endlich einlenken und DKB-finanzierten Schrottimmobilien-Besitzern Vergleiche anbieten. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf eine Pressemitteilung der gomopa.net (www.gomopa.net).



Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen des Bankensenats des BGH ist diese Initiative der DKB mehr als begrüßenswert.

„In Fortsetzung seiner Rechtsprechung aus dem Sommer 2010 hob der XI. Zivilsenat des BGH gleich 8 Urteile im Sinne der von der Deutschen Badenia Bausparkasse AG übervorteilten Käufer auf und gab die Akten zur Neuverhandlung an die zuständigen Kammern und Oberlandesgerichte zurück“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Begründet werden die Entscheidungen vom BGH u.a. mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers bei Verwendung eines „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages“. Der Senat hat dieses Formular dahingehend ausgelegt, dass die dort genannten Gebührensätze aus Sicht der Anleger die Gesamtprovisionen angeben, zu denen die jeweiligen Vermittlungsgesellschaften den Auftrag insgesamt ausführen sollen.“ Fließen an die Gesellschaften tatsächlich höhere Provisionszahlungen, sind die dortigen Angaben daher unrichtig“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Presseberichten zufolge sieht sich die Badenia zwar noch nicht als Verliererin, weil ja die Urteile noch einmal neu gesprochen werden müssen, aber sie hat in einer Presseerklärung zu den BGH-Beschlüssen ihre Bereitschaft zur außergerichtlichen Entschädigung der getäuschten Opfer bekräftigt. „Nach der Rechtsprechung des BGH haftet die Badenia bei Täuschung der Anleger um gezahlte Vertriebsprovisionen auf Schadensersatz, was bedeutet, dass ein Käufer einer Schrottimmobilie Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden, als hätte er die Wohnung nicht gekauft und die Finanzierung nie erhalten“. Zu prüfen ist insbesondere die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche, wobei Frau Bettina Wittmann auch auf die absolute Verjährungsfrist zum 31.12.2011 für sogenannte „Altfälle“ hinweist.

Für betroffene Anleger empfiehlt es, mögliche Schadensersatzansprüche durch einen auf das Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts prüfen zu lassen.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht geschädigten Anlegern eine zunächst kostenfreie Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Weitere Informationen unter E-Mail oder unter www.schutzverein.org.

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