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Schrottimmobilien: Rückabwicklung möglich – Hilfe vom Fachanwalt

20.09.201208:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schrottimmobilien: Rückabwicklung möglich – Hilfe vom Fachanwalt

(openPR) Eigentumswohnungen für jedermann? Am Ende bleiben oftmals Schulden

Geht es nach den Aussagen diverser Vermittlungsgesellschaften, ist der Traum von der eigenen Immobilie für jedermann erschwinglich. Und das sogar gänzlich ohne Eigenkapital. Doch oftmals bleibt den Betroffenen nichts als Schulden – und das ein Leben lang.



Die Flucht in Sachwerte und die Suche nach einer geeigneten Altersvorsorge hat Hochkonjunktur. Wen verwundert es da nicht, dass sich auch in diesen Marktsegment schwarze Schafe tummeln. Angeboten werden Immobilien ohne Eigenkapital, also mit „Null Euro“ Einsatz. Ermöglicht wird das alles durch stetig steigende Mieteinnahmen, vom Staat gewährte Steuervorteile und zugesicherte Mietpools.

Doch sind die Kaufverträge erst einmal unterschrieben, zeigt die Immobilie ihr wahres Gesicht. Von Ruinen bis Schrott ist alles dabei. Und die Anleger? Die sind oftmals ratlos.

Schrott der viel Kostet
Schrottimmobilien sind im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist. Unter Schrottimmobilien fallen jedoch auch solche Objekte, die in der Sanierungsphase stecken geblieben sind oder sich in einem desolaten bzw. nahezu abbruchreifen Zustand befinden.
Unterstützung findet das Ganze durch namenhafte Banken. Auffällig geworden sind in diesem Zusammen Kreditinstitute wie beispielsweise die Deutsche Bank, die Deutsche Kreditbank AG (DKB) sowie die Badenia Bausparkasse. Alle haben eines gemeinsam: sie finanzierten Eigentumswohnungen mit zum Teil sechsstelligen Summen, die den finanziellen Möglichkeiten der Klein- und Normalverdiener in keinster Weise entsprachen. Eine von „Report Mainz“ durchgeführte Recherche hat in diesem Zusammenhang ergeben, dass die Deutsche Bank einer Familie den Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin mit 300.000 Euro finanzierte. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass die Wohnung nicht vermietbar sei, so der Eigentümer. Im Zuge eines darauffolgenden Verkaufs erhielt die Familie gerade einmal etwas mehr als 50% der Kreditsumme.

Ein Weiterer Fall in Leipzig. Hier hat die Deutsche Bank eine kleine Eigentumswohnung mit 120.000 bis 140.000 Euro finanziert, die aufgrund ihrer Bausubstanz von Maklern als „absolut unverkäuflich“ eingestuft wurde.

Keinerlei Entgegenkommen
Eine Vielzahl von Betroffenen berichten einheitlich, dass es von Seiten der Deutschen Bank keinerlei entgegenkomme gäbe. Weder sei die Deutsche Bank zu Verhandlungen noch zu Vergleichen bereit.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht“ nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u.U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag\Schrottimmobilien gerne zur Verfügung.

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