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Schrottimmobilien: Rückabwicklung des Kaufs

Bild: Schrottimmobilien: Rückabwicklung des Kaufs
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der Schaden, der durch sogenannte Schrottimmobilien angerichtet wurde, ist immens. Etliche Menschen sind in der Hoffnung auf eine sichere Kapitalanlage auf unseriöse Anbieter hereingefallen, haben sich verschuldet und können die Raten für die Kredite nicht mehr bezahlen. „Der beste Ausweg aus dieser Situation ist die Rückabwicklung des Kaufs“, sagt Fachanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.



Um eine Rückabwicklung des Geschäfts zu erreichen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Idealerweise lässt sich den Anbietern eine Falschberatung nachweisen. „Ob eine Falschberatung vorliegt, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden“, erklärt Cäsar-Preller. Wichtig ist dabei, dass die Immobilie tatsächlich zu Anlagezwecken erworben wurde. „In diesem Fall hat der BGH festgelegt, dass der Käufer umfassend über alle Risiken, die mit dem Erwerb der Immobilie zusammenstehen, aufgeklärt werden muss“, so der Experte.

Immobilien sind ganz unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. So können die Mieteinnahmen schwanken und niedriger ausfallen als erhofft oder das Gebäude steht leer und die Mieteinnahmen bleiben aus. „Lage und Zustand der Immobilie spielen dabei eine große Rolle“, ergänzt Cäsar-Preller. Gerade in ländlichen Gegenden kann es teilweise sehr schwer sein, Immobilien zu vermieten, während in Ballungsräumen Wohnungen oft knapp sind. „In den Beratungsgesprächen wurden unserer Erfahrung nach den Käufern in vielen Fällen aber unseriöse Versprechungen gemacht und mit viel zu hohen Mieteinnahmen gerechnet. So sollte vorgetäuscht werden, dass sich die Investition schnell amortisiere und Kredite ganz einfach abbezahlt werden können. Die Realität sah dann jedoch oft ganz anders aus“, schildert Cäsar-Preller aus der Praxis. Die Kredite konnten nicht bedient werden, die Schulden bedrohten die Existenz.

Wurden die Käufer nicht entsprechend über die Risiken aufgeklärt, können Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Die können dann auch zur Rückabwicklung des kompletten Geschäfts führen. „Das heißt, der Erwerber der Schrottimmobilie wird so gestellt, als ob er die Immobilie nie gekauft hätte“, erklärt Cäsar-Preller.

Um Ansprüche auf Schadensersatz beziehungsweise Rückabwicklung durchsetzen zu können, sollten sich Käufer von Schrottimmobilien an einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann sämtliche Unterlagen überprüfen und feststellen, ob erfolgversprechende juristische Schritte eingeleitet werden können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit die Käufer von Schrottimmobilien.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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