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Schrottimmobilien: Haftet die DKB für falsche Beratungen?

Bild: Schrottimmobilien: Haftet die DKB für falsche Beratungen?
Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

(openPR) Bis zum Jahr 2009 finanzierte die Deutsche Kreditbank (DKB) in großem Umfang Immobilienkäufe für Privatanleger. Vielfach stellte sich das sogenannte Steuersparmodell allerdings als fatales Verlustgeschäft heraus. Zahlreiche Käufer fühlen sich deshalb betrogen und fordern nun ihr Geld zurück. Vorwürfe werden dabei nicht nur gegen Verkäufer und Berater, sondern auch gegen die DKB als finanzierende Bank erhoben. Nach Einschätzung von Rechtsanwältin Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, können die Geschädigten durchaus auch auf eine einvernehmliche Lösung mit der DKB hoffen. Denn laut „Finanztest“ gibt es Belege dafür, dass die Bank mehr über das Geschäft mit den Schrottimmobilien wusste, als sie zugibt.



Überteuerte Kaufpreise, geringe Mieteinnahmen, dramatischer Kapitalverlust: Wer sein Geld in sogenannte Schrottimmobilien investiert hat und nun Schadensersatz geltend machen möchte, der kann sich zunächst an den Verkäufer wenden. Allerdings ist gerade das oft nicht mehr möglich, weil viele dieser Unternehmen inzwischen insolvent sind. Auch Berater und Vermittler können haftbar gemacht werden, wenn sie die Käufer falsch beraten haben. Diese sind aber häufig ebenfalls nicht mehr greifbar.

Bei institutionalisiertem Zusammenwirken Haftung der Banken möglich

Aber muss auch eine Bank Schadensersatz leisten, wenn sie Schrottimmobilien finanziert hat? – „Ja“, sagt Fachanwältin Mutschke. „Wenn die Bank institutionalisiert mit dem Berater zusammengewirkt hat und dieser Berater den Käufer evident getäuscht hat, bestehen gute Chancen, auch die Bank haftbar zu machen.“ Von einem institutionalisierten Zusammenwirken kann beispielsweise dann ausgegangen werden, wenn zwischen Verkäufer, den von ihnen beauftragten Vermittlern und der finanzierenden Bank ständige Geschäftsbeziehungen bestanden oder sie sich daraus ergeben, dass die Verkäufer oder Vermittler – von der Bank unbeanstandet – Formulare der Bank benutzt haben, oder etwa daraus, dass Verkäufer oder Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen desselben Objektes vermittelt haben.

Wann besteht Handlungsbedarf?

Laut der von „Stiftung Warentest“ herausgegebenen Zeitschrift „Finanztest“ sollten Käufer die Werthaltigkeit ihrer Immobilie überprüfen lassen, wenn ihnen eine der folgenden Firmen das Objekt mit Vollfinanzierung über die DKB verkauft oder vermittelt hat: Ortus, WI-RN, Solveris, Viskus, Prime Estate, RB Real Estate, Wirtschaftskanzlei Hennig Kollegen, Grüezi-Gruppe, Swiss Kontor, Rolf Albern-Gruppe, KK Royal Basement, DAP, DSB, Steuerlupe, Steuerschotten, Steuerfüchse, Steueralarm, Treuconcept Financial Consulting, Eagle, Safin, FGB, RR FirstConcept, Xpert 7, Wirtschaftskontor Kusch, FZN.

Rechtsanwältin Nicole Mutschke rät Betroffenen dazu, sich von einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht beraten und den Einzelfall prüfen zu lassen. „Es bestehen häufig gute Chancen auf einvernehmliche Regelungen mit den finanzierenden Banken. Fachanwaltskanzleien können vielfach schnell und kostengünstig sehr gute Ergebnisse für ihre Mandanten erzielen.“

Weitere Informationen unter www.kanzlei-mutschke.de.

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