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Einmal Schrottimmobilie ... immer Schrottimmobilie?

13.04.201518:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nach wie vor sind rund 500.000 maßlos überteuerte Immobilien am Markt, häufig sogar als Gebrauchtimmobilien nach zweiten oder dritten Verkäufen derselben Immobilie. "Das Wort Betongold ist dabei ein Witz, " so Rechtsanwalt Ralph Schäfer aus Esslingen, Seniorpartner der Kanzlei. Gleichwohl sind viele Immobilienkapitalanleger vorsichtig wegen einem Verkauf. "Die niedrigen Zinsen und die Überlegungen, die Immobilie könnte doch noch an Wert gewinnen, lassen viele in den letzten ein bis zwei Jahren zögern, sich von oft katastrophalen Objekten zu trennen. Das waren und sind klassische Schrottimmobilien. " so weiter RA Schäfer.

Doch die Märkte vor allem in Chemnitz, in weiten Teilen Leipzig, aber auch vielen Städten der alten Bundesländer sind mit maroden, systemmatisch mehr und mehr leerstehenden Objekten übersäat. "Politisch wird dies bewußt oft verheimlicht, um den Standort nicht zu beeinträchtigen, doch gerade die Situation in Chemnitz mit Leerständen seit über 15 Jahren durch den massiven Einwohnerverlust kennt jeder aus der Branche," ergänzt RA Schäfer.

Leider erhielten die Banken als einzig oft denkbarer noch vorhandener Haftungsgegner durch die Politik und Rechtsprechung weitestgehend Rückendeckung. " Lediglich über die sog. objektive Sittenwidrigkeit des Kaufpreises können wir in Einzelfällen die Bank in die Haftung bringen, nach jeweils viel Aufwand an Recherche und jahrelangen Klagen, " bestätigt RAín Weber. Immerhin ist es in einigen Fällen der jüngsten Vergangenheit auch gelungen, günstige Vergleiche vor Gericht zu schließen. Verkäufer und Vermittler können leichter juristisch in Anspruch genommen werden, sind jedoch häufig wirtschaftlich nicht mehr greifbar.

"Gleichwohl bleibt es dabei, in der Regel sehr geduldig außergerichtlich Lösungen mit Banken zu finden, bei denen zunächst in der Regel die Immobilie noch bestmöglich verkauft wird. Dann muß über den noch offenen Restbetrag des Darlehens eine für den Anleger noch machbare Lösung ausverhandelt werden, das ist richtige Kernerarbeit, " rundet RA Schäfer ab. Verzichte und Teilverzichte sind je nach Bank und wirtschaftlicher Situation oftmals möglich. Bei Schrottimmobilien gilt eben : Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

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