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Schrottimmobilien: Neue BGH-Entscheidungen lassen Köllner-Geschädigte hoffen

27.01.201109:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schrottimmobilien: Neue BGH-Entscheidungen lassen Köllner-Geschädigte hoffen
Fachanwältin Nicole Mutschke
Fachanwältin Nicole Mutschke

(openPR) Gericht stärkt Position für Käufer von Schrottimmobilien
• Signalwirkung für andere Verfahren

Düsseldorf, 27.01.2011. Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.01.2011 machen Geschädigten neuen Mut, die in sogenannte Schrottimmobilien investiert und auf Schadensersatz geklagt hatten. Nach Einschätzung der Fachanwältin Nicole Mutschke haben diese Entscheidungen Signalwirkung: Anleger, die beispielsweise in Immobilien der Köllner & Co. KG investiert haben, können sich demnach ebenfalls Hoffnung auf Schadensersatzzahlungen machen.



In den aktuellen Verfahren hatten die Kläger Banken und Bausparkassen verklagt, weil diese Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch die Vermittler hatten, waren aber in der ersten Instanz gescheitert. Diese Urteile hob der BGH nun auf und verwies die Verfahren an die vorigen Instanzen zurück. Denn soweit der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt ist, müssen die Anleger laut BGH so gestellt werden, als hätten sie das Investment niemals getätigt. Unter anderem ist davon die Bausparkasse Badenia betroffen, die zahlreiche Schrottimmobilien finanziert hat.

Die aktuellen Entscheidungen lassen Anleger aufhorchen, die in Immobilien der Köllner & Co. KG investiert haben. Denn die Badenia war es auch, die in den 90ziger-Jahren im großen Stil Köllner-Investments finanziert hat. Mittlerweile ist klar: Viele der Immobilien waren deutlich überteuert und bringen bei Weitem nicht die versprochenen Mieteinnahmen ein. Diverse Objekte stehen heute leer, für notwendige Sanierungen fehlt das Geld und so verfallen sie immer weiter im Wert. Da die Köllner & Co. KG im Jahr 2009 Insolvenz angemeldet hat, lohnt es sich für die Geschädigten nicht, Ansprüche gegenüber der Köllner & Co. KG geltend zu machen. Wohl aber können sie sich an die finanzierende Bank beziehungsweise Bausparkasse wenden. Denn wenn eine Bank ihr Wissen über die arglistige Täuschung der Anleger nicht widerlegen kann, dann ist auch sie schadensersatzpflichtig, erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Inhaberin der Kanzlei Mutschke. Sie vertritt zahlreiche Köllner-Geschädigte. „Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass Anleger gute Chancen haben, wenn sie jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Mutschke. „Das Klima ist günstig für Vergleiche im Sinne der Geschädigten.“

Verjährung zum 31. Dezember 2011

Aber die Zeit drängt: Denn die Verjährung für die geschädigten Köllner-Anleger läuft wohl zum 31. Dezember 2011 ab – zumindest für alle diejenigen, die bis zum Jahr 2001 ihre Immobilie erworben haben. „In diesem Jahr erwarten wir eine Welle von Klagen gegen die finanzierenden Banken. Das wird die Abläufe verzögern und die Chance auf schnelle, kostengünstige und außergerichtliche Regelungen mit den Banken reduzieren“, meint Nicole Mutschke. „Wer jetzt seine Ansprüche geltend macht, hat deshalb einen wichtigen Zeitvorteil.“

Weitere Informationen unter www.kanzlei-mutschke.de.


Bilder in druckfähiger Auflösung zum Download:
- Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht
- Logo der Fachkanzlei Mutschke
unter www.kanzlei-mutschke.de/aktuelles-presse.htm
Quelle: Kanzlei Mutschke

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