(openPR) Aktuelle gerichtliche Entscheidungen geben Anlegern recht
- Schadensersatz von finanzierenden Banken und Bausparkassen möglich
- Tausende Geschädigte im Raum Bielefeld und im Ruhrgebiet
Preußisch Oldendorf, 01.09.2010. Anleger, die in sogenannte Schrottimmobilien der insolventen Köllner & Co. KG oder der Heinen & Biege Gruppe investiert haben, können momentan auf vorteilhafte Vergleiche mit den finanzierenden Banken hoffen. Die Fachanwaltskanzlei Mutschke rät dazu, jetzt Ansprüche geltend zu machen. Insbesondere Anleger im Raum Bielefeld und im Ruhrgebiet sind betroffen.
Zahlreiche Anleger haben seit den 90-ziger Jahren Immobilien der Köllner & Co. KG als Kapitalanlage gekauft. Mittlerweile ist klar: Viele der Immobilien waren deutlich überteuert und bringen bei Weitem nicht die versprochenen Mieteinnahmen ein. Diverse Objekte steht heute leer, für notwendige Sanierungen fehlt das Geld und so verfallen sie immer weiter im Wert. Da die Köllner & Co. KG im Jahr 2009 Insolvenz angemeldet hat, lohnt es sich für die Geschädigten nicht, hier Ansprüche geltend zu machen. Wohl aber können sie sich an die finanzierende Bank wenden – bei Köllner-Immobilien war dies häufig die Badenia Bausparkasse. Denn wenn eine Bank ihr Wissen über die arglistige Täuschung der Anleger nicht widerlegen kann, dann ist auch sie schadensersatzpflichtig, so Nicole Mutschke, Fachanwältin für Kapitalmarktrecht und Inhaberin der Kanzlei Mutschke. Sie vertritt zahlreiche Köllner-Geschädigte und sieht gerade im Moment gute Chancen auf Schadensersatz.
Aktuelle Entscheidungen betonen den Anlegerschutz
Diverse aktuelle gerichtliche Entscheidungen geben Anlass zur Hoffnung: Nicht nur für die Köllner & Co. KG, sondern auch für die Heinen & Biege Gruppe hat die Badenia im großen Stil Finanzierungen für sogenannte Schrottimmobilien realisiert. Im Fall Heinen & Biege haben jetzt Anleger recht bekommen, die die Badenia auf Schadensersatz und Rückabwicklung verklagt hatten. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) sah es nach seinen Beschlüssen vom 13. Juli 2010 als erwiesen an, dass die Badenia über die arglistige Täuschung der Käufer Bescheid wusste. Die versprochenen Mietausschüttungen, die über sogenannte Mietpools zustande kommen sollten, waren offensichtlich überhöht. Nach einem anderen BGH-Urteil vom 29. Juni 2010 musste die Badenia einer Klägerin Schadensersatz zahlen, weil im Kaufvertrag die Provision der Vermittler zu gering angegeben wurde und somit die Immobilie überteuert war. „Die Entscheidungen zeigen, dass Anleger gute Chancen haben, wenn sie jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Nicole Mutschke. „Das Klima ist günstig für Vergleiche im Sinne der Geschädigten. Das gilt für Käufer von Köllner-Immobilien genauso wie für Kunden der Heinen & Biege Gruppe.“
Viele Anleger im Westen Deutschlands betroffen
Insbesondere im Westen Deutschlands sind viele Anleger auf die Berechnungsbeispiele der Köllner & Co. KG hereingefallen. Denn der Vertrieb war schwerpunktmäßig im Raum Bielefeld und im Ruhrgebiet aktiv. Aber die Zeit drängt: Spätestens zum 31. Dezember 2011 läuft die Verjährungsfrist für die Geschädigten ab. „Im nächsten Jahr erwarten wir eine Welle von Klagen gegen die finanzierenden Banken. Das wird die Abläufe verzögern und die Chance auf eine schnelle, kostengünstige und außergerichtliche Regelungen mit den Banken reduzieren“, meint Nicole Mutschke. „Wer jetzt seine Ansprüche geltend macht, hat deshalb einen wichtigen Zeitvorteil.“
Weitere Informationen unter www.kanzlei-mutschke.de.













