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Schrottimmobilien - Schutz und Hilfe

14.06.201208:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schrottimmobilien - Schutz und Hilfe

(openPR) Schrottimmobilien: Hilfe für Betroffene

Für viele Bundesbürger gehört es mittlerweile zum Alltag. Berichte und Neuigkeiten rund um die Finanz- und Schuldenkrise gibt es wie Sand am Meer und täglich treten neue Hiobsbotschaften dazu.Wen wundert es da noch, dass die Flucht in Sachwerte stetig neue Nachfragerekorde erzielt. Besonders beliebt unter den Deutschen sind Immobilien.



Der Trend zu Grund und Boden reißt nicht ab. Wie eine durch die Wirtschaftskammer betriebe Auswertung des Grundbuchs zeigte, stiegen die Preise für Immobilien auch 2011 kräftig. In keiner einzigen Kategorie gab es Preisrückgänge. Immobilienbesitzer können sich somit über eine Wertsteigerung erfreuen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Besitzer von sog. Schrottimmobilien. Diesen droht anstatt positiven Preissteigerungen vielmehr der finanzielle Ruin.

Schrottimmobilien: Wenn der Pleitengeier vor der Tür steht

Steuersparen, eine sichere Altersvorsorge, hohe Mieteinnahmen und vieles mehr. Mit solchen wohlklingenden Wortkombinationen köderten tausende Vermittler von Schrottimmobilien potenzielle Käufer in Deutschland. Nach Schätzungen von Branchenexperten soll sich die Zahl von betroffenen Käufern auf ca. 300.000 belaufen. In einigen Fällen sind die Erwerber mit den Objekten durchaus zufrieden. Oftmals jedoch hat die Bank oder der Vermittler zu viel versprochen.

Wann ist eine Immobilie eine Schrottimmobilie?

Schrottimmobilien sind im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist. Unter Schrottimmobilien fallen jedoch auch solche Objekte, die in der Sanierungsphase stecken geblieben sind oder sich in einem desolaten bzw. nahezu abbruchreifen Zustand befinden. Bekannt in diesem Zusammenhang sind auch Wortschöpfungen wie „Pinselsanierung“ oder „Klebebandfest“, die für Renovierungsarbeiten mit mangelhafter Qualität stehen.

Passender Kredit zur Immobilie

Um wirklich jeden Zweifel des Kunden über den Erwerb einer Immobilie zu zerstreuen, werden besagte Objekte mit dem passenden Kredit angeboten. Mit teils wagemutigen Rechenbeispielen wird dem Kunden aufgezeigt, dass der Traum von der eigenen Immobilie auch gänzlich ohne Eigenkapital möglich sei. Die Immobilien trugen sich, so wird es dem Kunden erzählt, durch Miteinnahmen praktisch von alleine. Dass die Realität jedoch anders aussieht, mussten unzählige „Immobilienbesitzer“ am eigenen Leib feststellen. Diese haben anstatt einer sich selbsttragenden Immobilie mehr finanzielle Schwierigkeiten denn je.

„Möchten Sie Steuern sparen“?

Nach den uns zugetragenen Berichten folgten die Verkaufsgebaren stets demselben Muster. Am Anfang jedes Immobilienerwerbs stand ein unaufgeforderter und überraschender Anruf mit der gezielten Frage, ob man (der potenzielle Kunde) nicht Steuer sparen möchte und gleichzeitig Interesse an einer sicheren Altersvorsorge habe. Im Anschluss erfolgte meist ein Treffen bei einem Berater oder es wurden Hausbesuche vereinbart. In diesem Zusammenhang wurde die zu erwerbende Immobilie mit ansprechenden Bilder und schillernden Ausführungen beworben. Durch routinemäßige und geübte Verkaufsgespräche konnte der Kunde von der Immobilie in einem Maße überzeugt werden, dass unmittelbar im Anschluss ein Kaufvertrag unterzeichnet wurde, ohne dass der Erwerber die Immobilie überhaupt gesehen hatte.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte liefert die (meist) anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH. So hat der BGH in diversen Urteilen entschieden, dass die Finanzierungsbanken unter Umständen für eine arglistige Täuschung von Vermittlern oder Verkäufern haften. Des Weiteren muss nach der neuen Rechtsprechung der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht“ nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u.U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

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