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Schrottimmobilien – Augen auf beim Kauf

06.09.201208:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schrottimmobilien – Augen auf beim Kauf

(openPR) Mit Zunehmen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der damit verbundenen Angst steigender Inflationsraten durch eine lockere Geldpolitik suchen immer mehr Bundesbürger Schutz im als sicher geltenden Betongold. Doch auch in diesem Anlagesegment gilt: „Augen auf beim Kauf!“



Viele Anleger entscheiden sich mangels geeigneter Alternativen für ein Investment im Anlagesegment Immobilien. Doch auch hier gibt es schwarze Schafe. Die Anlegerschützer der IVA Rechtsanwalts AG vertreten Opfer von Schrottimmobilien und mahnen zur Vorsicht beim schnellen Kauf einer Immobilie.

Was ist eine Schrottimmobilie?
Schrottimmobilien sind im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist. Unter Schrottimmobilien fallen jedoch auch solche Objekte, die in der Sanierungsphase stecken geblieben sind oder sich in einem desolaten bzw. nahezu abbruchreifen Zustand befinden.

Vertrieb folgt gleichen Mustern – Anzeichen beachten
Zu den hervorstechendsten Anzeichen, die auf unseriöse Angebote hinweisen, gehören unaufgeforderte Telefonanrufe, sog. Cold-Calls. Inhalt dieser Gespräche sind meist Umfragen zum Thema „Steuern sparen“ oder „Altersvorsorge“. Ziel dieser Gespräche ist es, dem potenziellen Kunden eine für ihn und seiner finanzielle Lage angepasste Immobilie schmackhaft zu machen. In diesem Zusammenhang werden die potenziellen Anleger zu einem Treffen überredet, um das „Sparpotenzial“ zu ermitteln. In diesen Gesprächen werden durchweg die positiven Eigenschaften eines Immobilienerwerbs und die damit verbundene Möglichkeit zum Steuersparen erwähnt. Auf die mit einem Kauf einhergehenden Risiken wird nicht hingewiesen. Auch ist eine Besichtigung der zur Debatte stehenden Immobilie nicht geplant und wird nahezu regelmäßig als überflüssig dargestellt.

Immobilie trägt sich von alleine
Eines der deutlichsten Anzeichen für den Erwerb einer Schrottimmobilie ist das Verkaufsargument, die Immobilie trüge sich durch Mieten sowie durch die gesparten Steuern von alleine. Dass die Realität anders aussieht, mussten unzählige „Immobilienbesitzer“ am eigenen Leib feststellen. Diese haben anstatt einer sich selbsttragenden Immobilie mehr finanzielle Schwierigkeiten denn je.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht“ nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u.U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.


Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf http://www.anlegerschutz.ag/Schrottimmobilien gerne zur Verfügung.

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