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Betrug mit Schrottimmobilien

Bild: Betrug mit Schrottimmobilien
Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Die Masche mit Schrottimmobilien arglose Bürger abzuzocken, reißt nicht ab. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind sichere Anlagemöglichkeiten rar. Da scheint vielen Bürgern die Investition in Immobilien sinnvoll zu sein.

„Das ruft auch immer Betrüger auf den Plan, die mit völlig überteuerten Immobilien, sog. Schrottimmobilien, ihre ahnungslosen Opfer hereinlegen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Auch wenn diese Masche schon bekannt ist – sie funktioniert immer noch. „Dabei haben sich die Tricks in den vergangenen Jahren kaum geändert. Sichere Altersvorsorge, Steuervorteile und die Kosten tragen sich praktisch von selbst. Das sind die Argumente der Betrüger, die immer noch ziehen. Das böse Erwachen folgt schon kurz darauf. Denn statt der Altersvorsorge droht der Ruin“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings seien die Opfer auch nicht schutzlos gestellt. Selbst wenn die Bauträger insolvent oder die Betrüger inzwischen von der Bildfläche verschwunden sind, lassen sich noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn die Banken, die den Erwerb der Schrottimmobilie mit einem Darlehen überhaupt erst ermöglicht haben, können möglicherweise haftbar gemacht werden. Anspruchsgegner können auch die Berater sein. Rechtsanwalt Bernhardt: „Wer eine Immobilie zu Anlagezwecken erwirbt, muss auch über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu gehören etwa die zu erwartenden Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.“

Darüber hinaus nehmen die Gerichtsurteile, die die Banken in der Pflicht sehen, zu. Demnach können Banken dann in Anspruch genommen werden, wenn sie die Immobilie vorher besichtigt aber den Kunden nicht vor dem völlig überteuerten Kaufpreis gewarnt, sondern den Immobilienkauf vollfinanziert haben. „Der Kunde vertraut dem Urteil der Bank. Dieses Vertrauensverhältnis darf die Bank nicht ausnutzen. Wenn sie nicht vor dem Kauf einer von ihr besichtigten überteuerten Immobilie warnt, kann der Kauf eventuell vollständig rückabgewickelt werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Opfer von Schrottimmobilien.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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