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Neue Chancen für Kunden der Badenia

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(openPR) Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt Anklage gegen ehemalige Geschäftsführer von Heinen & Biege im Zusammenhang mit dem Vertrieb von sog. „Schrottimmobilien“. Fünf Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen im Skandal um die Finanzierung von so genannten Schrottimmobilien durch die Badenia-Bausparkasse unter Einschaltung der Vermittlungsgesellschaft Heinen & Biegen, gibt es nun die erste Anklageschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft Dormund. Den ehemaligen Geschäftsführern der Vermittlungsgesellschaft H&B wird Betrug zu Lasten hunderter von Anlegern vorgeworfen.



Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es bei den Verkaufsgesprächen häufig zu falschen Anpreisungen und völlig überhöhten Kaufpreisen gekommen sein. Die Badenia finanzierte dabei in vielen Fällen den Kaufpreis für die Immobilien.

In einem Wirtschaftsprüfergutachten für die deutsche Finanzaufsicht heißt es, dass dem damaligen Badenia-Vorstand die überhöhten Verkaufspreise bekannt gewesen seien.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht zudem der Verdacht, dass die Erwerber der Wohnungen von den Geschäftsführern der H&B systematisch über den Wert der Immobilien und die angeblich sicheren Renditen aus einem Mietpool getäuscht worden sind, um die vielfach unerfahrenen Käufer zum Erwerb der Wohnungen im Rahmen eines Steuersparmodells zu verleiten.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen im Kaufpreis für den Käufer nicht erkennbar auch diverse Provisionen und Abgaben verborgen gewesen sein, die an die Heinen & Biege Gruppe und die Badenia weitergeleitet wurden. Seiten der zuständigen Ermittlungsbehörden wurden mehr als 250 Kaufverträge aus den Jahren 1995 und 1996 ausgewertet.

Insgesamt wurden seitens der H&B und weiteren Vermittlungsfirmen wie Köllner Immobilien mehr als 8400 Wohnungen verkauft. Der Gesamtschaden der Anleger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als 340 Millionen verlaufen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern von Schrottimmobilien vertritt, rät Käufern von Schrottimmobilien, ihre Ansprüche gegen Vermittler und finanzierende Banken prüfen zu lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Aufgrund des nun eingeleiteten Strafverfahrens dürfte sich auch die prozessuale Situation für die zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückabwicklung der Immobilienkäufe deutlich verbessert haben, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Aufgrund der Anklage könnten die Anleger nun nämlich auch damit argumentieren, dass sie arglistig getäuscht wurden. Wie bereits berichtet, wurde die Badenia erst kürzlich vom Kammergericht Berlin zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufs verurteilt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen. Die Aufnahme in die Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Internet: www.fachanwalt-hotline.de

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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengeeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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