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Das Antidiskriminierungsgesetz ist eine Übererfüllung europäischer Vorgaben – BVMW-Präsident Mario Ohoven warnt vor Einschränkungen der grundgesetzlich geschützten Vertragsfreiheit

13.05.200508:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bonn/Berlin – Das geplante Antidiskriminierungsgesetz (ADG) der Bundesregierung ist Gift für die Wirtschaft und bedeutet Mehrbelastungen für die Unternehmen. Und das vor dem Hintergrund eines ausbleibenden konjunkturellen Aufschwungs. Die rot-grüne Regierungskoalition erwartet nun vor allem von den Unternehmen, dass sie neue Jobs schaffen. Die Regierung habe alle möglichen Maßnamen ergriffen, um bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. "Dass diese Behauptung im eklatanten Widerspruch zur Realität steht, weiß jeder Unternehmer in unserem Land. Wenn es für die Konzeptionslosigkeit der Politik noch eines Beweises bedurfte, so ist es die Kapitalismus-Kritik des SPD-Vorsitzenden Müntefering, die bereits einen erheblichen mentalen Schaden im In- und Ausland angerichtet hat. In dieser Situation ist es völlig unverständlich und in keiner Weise angemessen, dass Unternehmen mit dem Antidiskriminierungsgesetz neue Pflichten im Zusammenhang mit Konflikten um vorhandene Arbeitsplätze auferlegt werden", heißt es in einem aktuellen Positionspapier des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de.

Kern des Gesetzes: Aufgrund ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität soll niemand benachteiligt werden dürfen. Damit geht der bisherige Entwurf des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Auch in vielen Einzelheiten führt der Gesetzestext zu einer Übererfüllung der inzwischen vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Etwa bei der Haftung des Arbeitgebers für das Verhalten Dritter wie Kunden und Lieferanten gegenüber Mitarbeitern. Oder beim Abtreten von Ansprüchen an Antidiskriminierungsvereine.

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