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Tierrechtler begrüßen Tierschutz-Verbandsklage in NRW-Koalitionsvertrag

07.07.201012:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Erfreut hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte aufgenommen, dass die neue rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalens laut Presseinformationen zum Koalitionsvertrag beabsichtigt, ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände im Landesrecht zu verankern. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landes- sowie Bundesebene gehört zu den zentralen Forderungen des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

„Wir freuen uns sehr, dass die Regierungsfraktionen in NRW ihren Wahlversprechen gefolgt sind und die Tierschutz-Verbandsklage einführen wollen. Mit der Erwähnung im Kurzprogramm des Koalitionsvertrages haben sie ein besonderes Zeichen gesetzt: sie räumen dem Klagerecht höchste Priorität ein. Dies zeigt, dass sie wirklich einen fortschrittlichen Politikwechsel anstreben. Mit dem Klagerecht werden sie eine rechtliche Schieflage bereinigen und so dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gerecht“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden
– sozusagen als Anwalt der Tiere – die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Strafanzeigen erstattet werden. Diese werden aber erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt. Tiernutzer hingegen, wie z. B. industrielle Tiermäster, können durch alle Instanzen klagen, wenn sie meinen, dass Behörden ihnen ein Zuviel an Tierschutz auferlegt haben. Bei dem Klagerecht geht es nicht darum, Privatpersonen zu bestrafen. Gerichte sollen lediglich sicherstellen, dass die Behörden das bestehende Gesetz konsequent beachten und umsetzen.

Informationen Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de

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