(openPR) Am 22.06.10 wurde von Vertretern der Landesregierung, unter ihnen Herr Ministerpräsident Christian Wulff, und den Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen der Zukunftsvertrag II unterschrieben. Dieser Vertrag gibt den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die kommenden fünf Jahre und regelt zugleich die Integration der doppelten Abiturjahrgänge in den Lehrbetrieb. Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Niedersachsen begrüßt das Übereinkommen, ermöglicht es doch den Hochschulen die Forschung und den Lehrbetrieb auf einem gesicherten Fundament zu planen. Zudem bedeutet die Unterzeichnung des Vertrages durch die Landesregierung eine klare Absage an mögliche Kürzungsoptionen im Hochschulwesen.
„Wir freuen uns insbesondere über das klare Bekenntnis zu einer Steigerung der Absolventenquote und der Stärkung der Lehrerbildung. Beide Aspekte sind essentiell für die Zukunft unseres Landes. Anhand der Tatsache, dass trotz der angespannten Haushaltslage nicht an der Hochschulbildung gespart werden soll, zeigt sich die Bedeutung dieses staatlichen Aufgabenbereiches für unser Land,“ so der Landesvorsitzende des RCDS Niedersachsen, Sascha Tietz.
Zudem legt der Zukunftsvertrag ein klares Konzept zur Bewältigung der doppelten Abiturjahrgänge vor. Hier wird sich jedoch zeigen müssen, ob sich der zu erwartende Ansturm durch eine faktische Erweiterung der Lehrverpflichtung um eine Semesterwochenstunde bei gleicher Qualität der Lehre bewältigen lassen wird. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist jedoch die Bereitstellung von 695 Millionen Euro für den Zeitraum von 2011-2015 um der Herausforderung gerecht zu werden. Eine Nutzung der Samstage für einen geregelten Lehrbetriebt scheint jedoch solange überflüssig wie ein Großteil der Hörsäle Montagmorgens wie auch Freitags geschlossen bleibt. Zudem wäre es falsch den Studenten den Kontakt zu Ihrer Familie zu nehmen und könnte sich in den ersten Semestern sogar negativ auf die Erfolgsquoten im Studium auswirken.
Weiterhin kritisch steht der RCDS Niedersachsen der Vergabe von Stipendien aus Studiengebühren gegenüber. „Es ist nicht Aufgabe der Studenten sich gegenseitig zu subventionieren“, so Tietz, „dieses muss nun durch die studentischen Vertreter vor Ort kommuniziert werden!“ Anstatt Gelder zwischen den Studenten umzuverteilen, müssen diese für eine Verbesserung der Lehre eingesetzt werden.
Abschließend betrachtet zeigt sich der Zukunftsvertrag II als wichtiger Baustein für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Landesregierung und den Hochschulen. Hiervon, wie auch von der angestrebten Profilbildung der Hochschulen, profitieren im besonderen Maße auch die niedersächsischen Studenten deren Ausbildung auch weiterhin solide finanziert bleibt.














