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Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich

12.05.201017:34 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich - Ablehnungsfront der Ärzteschaft unverständlich

Im Zusammenhang mit dem Deutschen Ärztetag vom 11. - 14.05.2010 wendet sich die Bundesärztekammer (BÄK) vehement gegen ein Patientenrechtegesetz (PatRG) und behauptet, das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten würde durch ein solches Gesetz beeinträchtigt / gestört. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Ein Patientenrechtegesetz würde (endlich) dazu beitragen, dass die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten partnerschaftlich und auf Augenhöhe gestaltet und damit sogar vorhandene Vorbehalte / Hürden abgebaut werden können. Es muss nämlich auch rechtlich klargestellt werden, dass Ärzte im Rechtsverhältnis zum Patienten medizinische Dienstleister sind und keineswegs weiterhin von einer „überhöhten“ Sichtweise geprägt sein dürfen. Insoweit ist Änderungsbedarf dringend geboten. Das sollte durch die Ärzteschaft (BÄK) nicht zerredet werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit einer Presseerklärung vom 22.02.2010 klare und verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbsthilfebestimmung in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) gefordert und damit eindeutig Position bezogen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist übrigens mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung der Meinung, dass im Zusammenhang mit einem Patientenrechtegesetz (PatRG) keine generelle Umkehr der Beweislast im Zusammenhang mit vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern erwogen werden sollte. Die jetzigen Haftungsregelungen mit den durch die Gerichte zugelassenen eingeschränkten Beweiserleichterungen (z.B. im Bereich der Aufklärungs- oder Dokumentationsmängel oder der groben Fehler) erscheinen ausreichend. Verbessert werden muss aber die gutachterliche Praxis im Zusammenhang mit medizinischen Streitfällen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wird das Thema „Patientenrechtegesetz“ beim Pflegetreff am 16.11.2010 in Neuss-Erfttal ansprechen. Sollte es seitens der BÄK eine Bereitschaft geben, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, wird hiermit eine entsprechende Einladung ausgesprochen. Es könnte dann gemeinsam mit den Betroffenen, den Patienten, diskutieren werden.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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