(openPR) eurocom e.V. veröffentlicht Informationskarte zum Patientenrechtegesetz
Düren, den 5. Juni 2013. Der ganz große Wurf ist der Politik nicht gelungen. Dennoch: Das Patientenrechtegesetz, das Ende Februar in Kraft getreten ist, bringt einige Verbesserungen – auch im Hilfsmittelbereich.
Insbesondere der neu eingefügte § 13 Abs. 3a SGB V ist nach Auffassung des Industrieverbandes eurocom ein Schritt in die richtige Richtung. „Krankenkassen müssen jetzt innerhalb von drei Wochen über einen Hilfsmittelantrag entscheiden“, erklärt eurocom-Geschäftsführer Dr. Ernst Pohlen die neue Regelung. „Schalten sie den Medizinischen Dienst ein, verlängert sich die Frist um weitere zwei Wochen. Kann die Krankenkasse diese Frist nicht einhalten, muss sie den Patienten informieren und die Verzögerung begründen. Tut sie das nicht, gilt der Antrag als genehmigt. Der Patient kann sich das Hilfsmittel dann selber beschaffen, die Krankenkasse muss ihm die entstandenen Kosten voll ersetzen.“
Vor allem für Patienten, die auf eine schnelle Versorgung mit einem medizinischen Hilfsmittel angewiesen sind – beispielsweise nach einer Operation oder einem stationären Aufenthalt -, ist das ein deutlicher Vorteil. Sie haben nun mehr Möglichkeiten, den Versorgungsablauf selber zu beschleunigen, ohne dass sie Gefahr laufen, auf entstandenen Kosten sitzen zu bleiben.
Das bedeutet aber, dass die Patienten über ihre neuen Rechte umfassend informiert werden. Denn Adressat ist der Patient. Nur er kann seine Rechte wahrnehmen und durchsetzen. Die eurocom hat deshalb eine Informationskarte zum neuen Patientenrechtegesetz herausgebracht. Ärzte und Leistungserbringer haben damit die Möglichkeit, ihre Patienten aufzuklären und damit dazu beizutragen, diese die für sie erforderliche Hilfsmittelversorgung tatsächlich auch zeitnah erhalten.
Die neue Informationskarte ist ab sofort bei der eurocom erhältlich und kann unter www.eurocom-info.de bestellt werden.