(openPR) Das neue Patientenrechtegesetz verpflichtet Mediziner und Therapeuten, ihre Patienten noch deutlicher aufzuklären als bisher. Der neue Abschnitt § 630a-h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fordert "verständliche" Informationen. Die Behandelnden müssen sich sprachlich auf ihre Patienten einstellen und dürfen sich nicht im Fachjargon ausdrücken.
Die Bonner Agentur Textwiese unterstützt Ärzte, Krankenhäuser, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Hebammen bei allen Texten, die für Patienten gedacht sind. Seien es Praxisbroschüren, Informationen zu IGeL-Leistungen, Vorträge oder Webseiten. "Oft helfen bereits anschauliche Fallbeispiele, um einen Text lesbar zu machen", sagt Agentur-Inhaberin Ursula Katthöfer. "Auch eine bildhafte und schnörkellose Sprache kann Wunder wirken." Die Textwiese nimmt sich viel Raum, um Broschüren, Webseiten und Präsentationen ansprechend zu gestalten. "Das Auge liest mit."
Das neue Patientenrechtegesetz wurde Ende 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es trat am 26. Februar 2013 in Kraft. Es bringt zahlreiche neue Pflichten für medizinische Berufe mit sich, z.B. die schriftliche Dokumentation der wichtigsten Behandlungsumstände in der Patientenakte. Dies ist im Falle einer Klage wegen eines Behandlungsfehlers besonders wichtig.