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Ärztliche Behandlungsfehler - Anwalt fordert mehr Rechte für Patienten

04.11.201116:15 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Das kommende Patientenrechtegesetz sieht nur bei groben Behandlungsfehlern eine Beweislastumkehr vor. Rechtsanwalt Jörg F. Heynemann, Kanzlei Heynemann, Berlin, geht der bisherige Gesetzesentwurf nicht weit genug. Er fordert, dass Patienten bei einfachen Behandlungsfehlern nur den Fehler des Arztes und den entstandenen Schaden, aber nicht den ursächlichen Zusammenhang nachweisen müssen.

Zwar sieht das Patientenrechtegesetz bereits eine Beweislastumkehr zugunsten der Patienten vor, jedoch nur bei groben Behandlungsfehlern. Dann müssen nicht die Patienten nachweisen, dass sie durch einen Fehler des Arztes zu Schaden gekommen sind, sondern umgekehrt: Ärzte müssen nachweisen, dass ihre Fehler den Schaden nicht verursacht haben. Heynemann fordert eine abgeschwächte Beweislastumkehr auch bei einfachen Fehlern: "Damit würde Waffengleichheit zwischen Ärzten und Patienten hergestellt", so der Anwalt bei seinem Vortrag auf dem 12. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin.

Bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht können sich Patienten wie auch Ärzte an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden. Sie erhalten dort ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte. Beratungsscheine gibt es online oder unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr). Weitere Informationen sowie das Verzeichnis der Vertrauensanwälte
unter:
http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de

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