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Opfer eines Behandlungsfehlers – Was dann?

30.07.201317:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Bundesärztekammer stellte im Jahr 2012 über 2000 Behandlungsfehler in Deutschland fest. Die meisten dieser Behandlungsfehler führten bei Patienten zu gesundheitlichen Schäden, wodurch ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz entstand. Besonders bei fehlgeschlagenen Hüft-Operationen, fehlgeschlagenen Kniegelenks-Operationen oder bei verpfuschten Schönheitsoperationen kommt es häufig zu Behandlungsfehlervorwürfen.

Gemessen an der Zahl aller Behandlungen lagen die Kunstfehler, laut Bundesärztekammer, im Promillebereich, weswegen die Statistik insgesamt positiv zu bewerten ist. Allerdings haben Behandlungsfehler oftmals schwerwiegende und teilweise dauerhafte Folgen für die Opfer. Um festzustellen, wann man Opfer eines Behandlungsfehlers wurden, stehen den Patienten Sachverständiger für alle Teilbereiche der Medizin zur Verfügung. Diese Sachverständiger prüfen objektiv, wann ein Behandlungsfehler vorliegt und wann nicht.

Bescheinigen die Sachverständigen einen Behandlungsfehler, ist es sehr wichtig, dass Patienten ihre Rechte durchsetzen können. Dafür benötigen sie meistens rechtlichen Beistand von Juristen. Besonders Rechtsanwälte die auf Medizinrecht spezialisiert sind, können die Geschädigten umfassend betreuen. Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Ciper & Coll (www.ciper.de) sind erfahrene Spezialisten auf dem Gebiet Medizinrecht. Durch Ihre Erfahrung und ihr großes Netzwerk, können sie die Patienten nicht nur rechtlich beraten, sondern sie können ihnen auch helfen den richtigen Sachverständigen zu finden.

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