(openPR) Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) 26.01.2012 mitteilte, hat auch die Firma GfE Medizintechnik GmbH von September 2003 bis August 2004 Brustimplantate unter dem Namen TiBREEZE in Verkehr gebracht, die unter Verwendung von PIP-Komponenten hergestellt wurden. Bei diesen Brustimplantaten wurden die Silikonhüllen durch die GfE Medizintechnik GmbH beschichtet und von PIP mit dem für die medizintechnik ungeeigneten Industriesilikongel befüllt.
Wie das BfArM ebenfalls mitteilte, gelten die zuvor für PIP und Rofil ausgesprochenen Empfehlungen daher entsprechend. Danach sollen sich betroffenen Frauen mit dem damaligen Operateur/Arzt in Verbindung zu setzten, um die mögliche Gesundheitsgefährdung abzuklären.
http://www.rae-bogdanow.de/pip-fehlerhafte-brustimplantate-silikon-rofil-medical-schmerzensgeld-schadensersatz-klage
Wie Herr Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht mitteilte, hätten die Billigimplantate der Firma PIP und den baugleichen Produkten der Firma Rofil Medical („M-Implant“) sowie der GfE Medizintechnik GmbH ("TiBREEZE") niemals in Deutschland als Medizinprodukt zugelassen werden dürfen, da von dem Industriesilikon eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben für die betroffenen Frauen ausging. Frauen, denen von ihrem Arzt diese fehlerhaften Brustimplantate eingesetzt wurden, drohen unter Umständen daher nunmehr schwerwiegende Revisionsoperationen, die neben erheblichen Schmerzen weitere Komplikationen nach sich ziehen können. Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Frauen, denen ein solches fehlerhaftes Brustimplantat eingesetzt wurde, die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. "Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden und sonstigen Schäden zu", so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Im Falle eines Behandlungsfehlers bzw. eines fehlerhaften Medizinproduktes, sind die Folgen für den Patienten oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhaltsaufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert. Frauen, die vermuten Opfer eines solchen fehlerhaften Implantats zu sein oder vor der Operation nicht ausreichend von Ihrem Arzt über das Risiko eines Brustimplantats aufgeklärt wurden, können gegebenenfalls sowohl Ansprüche gegenüber dem Arzt, dem Hersteller des Silikons, wie auch dem TÜV Rheinland geltend machen.









