(openPR) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) hat am 23.12.2011 vor den Implantaten der Firma PIP und Rofil Medical gewarnt und zwischenzeitlich betroffene Frauen aufgefordert, sich mit dem damaligen Operateur/Arzt in Verbindung zu setzten, um die mögliche Gesundheitsgefährdung abzuklären. Aufgrund des hohen Risikos einer gesundheitsgefährdenden Rissbildung, waren Vertrieb und Verwendung von PIP-Brustimplantaten jedoch bereits im April 2010 europaweit untersagt worden.
http://www.rae-bogdanow.de/pip-fehlerhafte-brustimplantate-silikon-rofil-medical-schmerzensgeld-schadensersatz-klage
Wie Herr Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht mitteilte, hätten die Billigimplantate der Firma PIP und den baugleichen Produkten der Firma Rofil Medical („M-Implant“) niemals in Deutschland als Medizinprodukt zugelassen werden dürfen, da von dem Industriesilikon eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben für die betroffenen Frauen ausging. Frauen, denen von ihrem Arzt diese fehlerhaften Brustimplantate eingesetzt wurden, drohen unter Umständen daher nunmehr schwerwiegende Revisionsoperationen, die neben erheblichen Schmerzen weitere Komplikationen nach sich ziehen können. Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Frauen, denen ein solches fehlerhaftes Brustimplantat eingesetzt wurde, die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. "Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden und sonstigen Schäden zu", so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Im Falle eines Behandlungsfehlers bzw. eines fehlerhaften Medizinproduktes, sind die Folgen für den Patienten oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhaltsaufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert. Frauen, die vermuten Opfer eines solchen fehlerhaften Implantats zu sein oder vor der Operation nicht ausreichend von Ihrem Arzt über das Risiko eines Brustimplantats aufgeklärt wurden, können gegebenenfalls sowohl Ansprüche gegenüber dem Arzt, dem Hersteller des Silikons, wie auch dem TÜV Rheinland geltend machen.








