openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Grünes Licht für das Patientenrechtegesetz?

23.05.201217:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Heute will das Bundeskabinett dem geplanten Patientenrechtegesetz grünes Licht geben.
Wir haben das Thema im Januar schon einmal aufgegriffen schon damals darauf hingewiesen, dass die Inhalte des Gesetzes noch zu rudimentär sind, um die Rechte der Patienten wirklich und dauerhaft zu schützen.



Das Gesetz fasst in erster Linie bereits bestehende Regelungen und Gerichtsurteile zusammen. Eine der Hauptursachen für Behandlungsfehler, nämlich überlastete Ärzte, personelle Unterbesetzung und allgemeine Strukturmängel im Gesundheitswesen bleiben noch immer unberücksichtigt.

Nach wie vor nicht nachvollziehbar ist vor allem die Ungleichbehandlung der Opfer von Verkehrsunfällen und Ärztepfusch, zumal das körperliche Risiko für einen Patienten, der sich in ärztliche Behandlung begibt ungleich höher ist, als das des Straßenverkehrsteilnehmers.
Es fehlt ein Direktanspruch gegen den Arzthaftpflichtversicherer, der dem geschädigten Patienten eine wesentliche Erleichterung bei der Geltendmachung seiner Ansprüche verschaffen würde, wie dies bei der Kfz-Haftpflichtversicherung selbstverständlich ist.

Auch ist eine aus unserer Sicht unbedingt notwendige Versicherungspflicht für Ärzte nicht geplant. Wenn diese Regelung nicht in das Gesetz aufgenommen wird, sollte wenigstens als absolute Mindestlösung ein Entschädigungsfonds für betroffene Patienten nach dem Vorbild der Verkehrsopferhilfe geschaffen werden, um zu verhindern, dass Geschädigte in Existenznot geraten.

Notwendig wäre auch die Einführung der Gefährdungshaftung für Ärzte und Krankenhäuser, um die Beweissituation für den Patienten noch mehr zu verbessern. Nicht mehr der Patient müsste den Behandlungsfehler nachweisen, vielmehr müsste grundsätzlich der Arzt nachzuweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.
Nur durch die Berücksichtigung dieser Punkte würde den Opfern wirklich geholfen und ihnen der oft jahrelange und entwürdigende Kampf gegen die Versicherer erspart.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die immensen Folgekosten bei Behandlungsfehlern, die durchaus im siebenstelligen Bereich liegen können, weiterhin auf Krankenkassen, Rentenversicherer und Sozialämter abgewälzt werden – Kosten, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen und von uns allen getragen werden. Kurzum: Diese enormen Kosten, die zu tragen eigentlich die Sache der Versicherer wäre, werden im Wesentlichen auch künftig sozialisiert.

Anwaltsbüro Quirmbach und Partner
http://www.arzthaftung-anwalt.com

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 634982
 1475

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Grünes Licht für das Patientenrechtegesetz?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Anwaltsbüro Quirmbach und Partner

Bild: Erfolgreicher Abschluss des 1. MonsTabor-Symposiums PersonenschadensrechtBild: Erfolgreicher Abschluss des 1. MonsTabor-Symposiums Personenschadensrecht
Erfolgreicher Abschluss des 1. MonsTabor-Symposiums Personenschadensrecht
Medizin trifft Recht – so lautete das Motto des. 1. MonsTabor-Symposiums Personenschadensrecht, das am 29.08.2018 im Schloss Montabaur stattfand. Die ortsansässige Kanzlei Quirmbach & Partner eröffnete damit eine Veranstaltungsreihe, die sich vor allem an Vertreter von Kranken- und Rentenkassen, an Prozessfinanzierer und Rehabilitationskliniken und – zentren richtet. Ziel ist Aufklärung, Information und Diskussion über grundlegende Fragen des Personenschadensrechts aus medizinischer und juristischer Perspektive. Schwerpunktthema des ersten …
Bild: Kunstfehler - Wenn der Arzt nicht versichert istBild: Kunstfehler - Wenn der Arzt nicht versichert ist
Kunstfehler - Wenn der Arzt nicht versichert ist
Kunstfehler von Ärzten können für Patienten massive gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Die Versicherung des Arztes muss für Schmerzensgeld und die mitunter enorm hohen Entschädigungen eintreten. Ist der Arzt nicht versichert, droht ihm die Insolvenz und die geschädigten Patienten stehen nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell vor einem Scherbenhaufen. Haftpflichtversicherungen für Ärzte und Kliniken sind für Versicherungsgesellschaften meist nicht mehr lukrativ und damit nicht mehr attraktiv. Durch den Anstieg von regis…

Das könnte Sie auch interessieren:

Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich
Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich
Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich - Ablehnungsfront der Ärzteschaft unverständlich Im Zusammenhang mit dem Deutschen Ärztetag vom 11. - 14.05.2010 wendet sich die Bundesärztekammer (BÄK) vehement gegen ein Patientenrechtegesetz (PatRG) und behauptet, das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten würde durch ein solches Gesetz …
Bild: Professorin werden – Workshopreihe der Hochschule Bonn-Rhein-SiegBild: Professorin werden – Workshopreihe der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Professorin werden – Workshopreihe der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Mit ihrem Programm „Grünes Licht für Professorinnen“ bietet die Gleichstellungsstelle der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) promovierten Frauen, die eine Karriere in Lehre und Forschung anstreben, professionelle Unterstützung. --- Eine Tätigkeit als Professorin oder Professor an einer Hochschule bietet große Vielfalt und Abwechslung. Frauen sind in …
Bild: Die Zahnarzthaftung nach dem PatientenrechtegesetzBild: Die Zahnarzthaftung nach dem Patientenrechtegesetz
Die Zahnarzthaftung nach dem Patientenrechtegesetz
Am 26.02.2013 wurde das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Damit wurden erstmalig die Rechte und Pflichten für Behandler wie Patienten verankert und der Behandlungsvertrag rechtssicher gemacht. Das exklusiv bei Spitta vorliegende Fachbuch kommentiert topaktuell und praxisbezogen das neue Haftungsrecht und macht die Gesetzestexte für Zahnärzte durch …
Bild: »Glück auf« in der Heimat der Nussknacker – Genussvoller Winterurlaub im ErzgebirgeBild: »Glück auf« in der Heimat der Nussknacker – Genussvoller Winterurlaub im Erzgebirge
»Glück auf« in der Heimat der Nussknacker – Genussvoller Winterurlaub im Erzgebirge
Das »Landhotel Grünes Gericht« (Erzgebirge) kreiert in immer neuen Arrangements für seine Gäste fürstlich eingerichtete Suiten zu einem Urlaubserlebnis für alle Sinne. Ab dem 03. Januar 2013 lädt zum Beispiel das Themenzimmer »Nussknacker-Suite« mit zeitlosem Zimmerdesign, inszeniert mit erzgebirgischen Accessoires, erlesenem Menüprogramm, dem musikalisch-köstlichen …
Bild: Guter Anblick: Die Jagdtaschenlampe P5GBild: Guter Anblick: Die Jagdtaschenlampe P5G
Guter Anblick: Die Jagdtaschenlampe P5G
… Startlöchern und der Taschenlampen-Hersteller Nextorch präsentiert eine neue LED-Taschenlampe speziell für Jägerinnen und Jäger. Die Nextorch P5G kann von normalen, weißen Licht auf grünes Licht umgestellt werden. Der erfahrene Waidmann weiß, dass das Wild durch grünes Licht nicht gestört wird. Hersteller Nextorch benutzt dazu aber keine Farbfilter, …
Bild: Krankenkasse muss Fristen bei Hilfsmittelversorgung beachtenBild: Krankenkasse muss Fristen bei Hilfsmittelversorgung beachten
Krankenkasse muss Fristen bei Hilfsmittelversorgung beachten
eurocom e.V. veröffentlicht Informationskarte zum Patientenrechtegesetz Düren, den 5. Juni 2013. Der ganz große Wurf ist der Politik nicht gelungen. Dennoch: Das Patientenrechtegesetz, das Ende Februar in Kraft getreten ist, bringt einige Verbesserungen – auch im Hilfsmittelbereich. Insbesondere der neu eingefügte § 13 Abs. 3a SGB V ist nach Auffassung …
Bild: Test bestanden: naturstrom biogas erhält auch 2016 Grünes Gas-LabelBild: Test bestanden: naturstrom biogas erhält auch 2016 Grünes Gas-Label
Test bestanden: naturstrom biogas erhält auch 2016 Grünes Gas-Label
… auf der gat-Messe in Essen Bonn, 28. Oktober 2015. Die NATURSTROM AG kann im Jahr 2016 weiterhin als erster Energieversorger Deutschlands Biogas anbieten, das mit dem Grünes Gas-Label ausgezeichnet ist. Alle drei Produkte der Marke naturstrom biogas erfüllen die anspruchsvollen Kriterien des Labels, das vom Grüner Strom Label e.V. vergeben wird, und …
Bild: Investieren in Afrika? - Grünes Licht für Investoren gibt jetzt das Trendfolgesystem Actiomaxx®Bild: Investieren in Afrika? - Grünes Licht für Investoren gibt jetzt das Trendfolgesystem Actiomaxx®
Investieren in Afrika? - Grünes Licht für Investoren gibt jetzt das Trendfolgesystem Actiomaxx®
Gute Neuigkeiten für Investoren, die sich auf dem afrikanischen Kontinent engagieren möchten, denn das Trendfolgesystem Actiomaxx® gibt nun grünes Licht für Investitionen. Zehn afrikanische Aktienmärkte werden monatlich von Actiomaxx® analysiert, mit dem Ziel, die aktuelle Trendlage zu bestimmen. Das aktuelle Ergebnis: Neun der zehn Märkte befinden …
Bild: Neues Patientenrechtegesetz fordert KlartextBild: Neues Patientenrechtegesetz fordert Klartext
Neues Patientenrechtegesetz fordert Klartext
Das neue Patientenrechtegesetz verpflichtet Mediziner und Therapeuten, ihre Patienten noch deutlicher aufzuklären als bisher. Der neue Abschnitt § 630a-h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fordert "verständliche" Informationen. Die Behandelnden müssen sich sprachlich auf ihre Patienten einstellen und dürfen sich nicht im Fachjargon ausdrücken. Die Bonner …
Ärztliche Behandlungsfehler - Anwalt fordert mehr Rechte für Patienten
Ärztliche Behandlungsfehler - Anwalt fordert mehr Rechte für Patienten
Das kommende Patientenrechtegesetz sieht nur bei groben Behandlungsfehlern eine Beweislastumkehr vor. Rechtsanwalt Jörg F. Heynemann, Kanzlei Heynemann, Berlin, geht der bisherige Gesetzesentwurf nicht weit genug. Er fordert, dass Patienten bei einfachen Behandlungsfehlern nur den Fehler des Arztes und den entstandenen Schaden, aber nicht den ursächlichen …
Sie lesen gerade: Grünes Licht für das Patientenrechtegesetz?