(openPR) Medizin trifft Recht – so lautete das Motto des. 1. MonsTabor-Symposiums Personenschadensrecht, das am 29.08.2018 im Schloss Montabaur stattfand. Die ortsansässige Kanzlei Quirmbach & Partner eröffnete damit eine Veranstaltungsreihe, die sich vor allem an Vertreter von Kranken- und Rentenkassen, an Prozessfinanzierer und Rehabilitationskliniken und – zentren richtet. Ziel ist Aufklärung, Information und Diskussion über grundlegende Fragen des Personenschadensrechts aus medizinischer und juristischer Perspektive.
Schwerpunktthema des ersten Symposiums war das Thema Geburtsschäden.
Wie kommt es zu Behandlungsfehlern während der Geburt? Wo liegen die Schwachstellen in Kliniken und beim Personal? Was kann hier verändert und verbessert werden? Diese und ähnliche Fragen beantwortete der renommierte ärztliche Direktor und Chefarzt der Frauenklinik im Klinikum Worms, Prof. Dr. Thomas Hitschold, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in einem lebhaften und informativen Vortrag.
Zwei Fachanwälte für Medizinrecht vom Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Irem Scholz und Jan Tübben, nahmen zu dem Thema Geburtsschäden aus juristischer Sicht Stellung. Irem Scholz referierte über den aktuellen Stand der Diskussion bei Haftungsfragen, Jan Tübben stellte anschaulich die Hürden und Strategien bei der Bearbeitung von Geburtsschadens-Mandaten dar.
Als letzter Vortragender des Symposiums ging der Wiesbadener Anwalt Paul-Albert Schullerus, Spezialist für Sozialrecht, auf einen praktischen Fall ein, an dem er die sozialrechtlichen Aspekte im Regressfall unter die Lupe nahm.
Für die Zuhörer hat sich der Tag gelohnt. Sie lobten die lebendig präsentierten Beiträge und die Offenheit der Diskussionsrunden. Das Schloss Montabaur als Veranstaltungsort sorgte für einen perfekten Rahmen sowohl für die Vortragenden als auch für die teilnehmenden Gäste.
„Dieser Erfolg macht uns Mut und bestärkt uns in dem Vorhaben, die Veranstaltungsreihe im kommenden Jahr mit weiteren Themen aus dem Personenschadensrecht fortzusetzen.“ Das die einhellige Meinung der Partner des Anwaltsbüros Quirmbach & Partner, Rechtsanwältin Melanie Mathis, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Thomas Gfrörer und Rechtsanwalt Sven Wilhelmy.







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