(openPR) Laut Bundesärztekammer beanstandeten im Jahr 2012 ca. 12.200 Patienten ihre Behandlung. Das ist ein Anstieg von ungefähr 10 % zum Vorjahr (2011: 11.100). Die meisten Beschwerden beziehen sich auf operative Behandlungen oder postoperative Maßnahmen, denn Operationen bergen für Ärzte und Patienten nach wie vor die größten Risiken.
Seit Anfang des Jahres 2013 gilt das neue Patientenrechtgesetz, welches die Rechte der Patienten gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen stärken soll. Das Gesetz ermöglicht es Patienten jederzeit Einsicht in ihre Krankenakte zu nehmen. Außerdem wird es nicht mehr als alleinige Pflicht der Patienten angesehen, den Ärzten Behandlungsfehler nachzuweisen, sondern Ärzte müssen bei Vorwürfen großer Fehler selbst nachweisen, dass sie medizinisch richtig gehandelt haben.
Trotz der gestärkten Rechte sollten sich Betroffene den Rat von erfahrenen Juristen einholen. Nur Spezialisten im Gebiet Medizinrecht, wie die Anwälte der Kanzlei Dr. jur. Bürger und Lenke (http://www.rechtsanwalt-dr-buerger.de/) können den Patienten kompetent helfen ihre Rechte durchzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechte gerichtlich oder außergerichtlich durchgesetzt werden sollen.
