openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Patientenrechtgesetz

22.08.201316:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Laut Bundesärztekammer beanstandeten im Jahr 2012 ca. 12.200 Patienten ihre Behandlung. Das ist ein Anstieg von ungefähr 10 % zum Vorjahr (2011: 11.100). Die meisten Beschwerden beziehen sich auf operative Behandlungen oder postoperative Maßnahmen, denn Operationen bergen für Ärzte und Patienten nach wie vor die größten Risiken.

Seit Anfang des Jahres 2013 gilt das neue Patientenrechtgesetz, welches die Rechte der Patienten gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen stärken soll. Das Gesetz ermöglicht es Patienten jederzeit Einsicht in ihre Krankenakte zu nehmen. Außerdem wird es nicht mehr als alleinige Pflicht der Patienten angesehen, den Ärzten Behandlungsfehler nachzuweisen, sondern Ärzte müssen bei Vorwürfen großer Fehler selbst nachweisen, dass sie medizinisch richtig gehandelt haben.

Trotz der gestärkten Rechte sollten sich Betroffene den Rat von erfahrenen Juristen einholen. Nur Spezialisten im Gebiet Medizinrecht, wie die Anwälte der Kanzlei Dr. jur. Bürger und Lenke (http://www.rechtsanwalt-dr-buerger.de/) können den Patienten kompetent helfen ihre Rechte durchzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechte gerichtlich oder außergerichtlich durchgesetzt werden sollen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 742041
 958

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Patientenrechtgesetz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Dr. jur. Raimund Bürger & Beate Lenke

Was kann man tun bei Behandlungsfehlern?
Was kann man tun bei Behandlungsfehlern?
Vor allem bei den publik gewordenen Fällen von Behandlungsfehlern, in denen Frauen Brustimplantate von minderwertiger Qualität implantiert bekamen, ist zu sehen, dass viele Patienten nicht wissen, wie sie bei Behandlungsfehlern vorgehen sollen und welche Schadensersatzansprüche sie stellen können. Dies kann zu allgemeiner Ratlosigkeit bei Patienten führen. Schaden wird von Juristen wie folgt beschrieben: „Schaden ist jede Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Eigentum und Gesundheit, erleidet.“ …

Das könnte Sie auch interessieren:

Sie lesen gerade: Patientenrechtgesetz