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Was kann man tun bei Behandlungsfehlern?

26.06.201315:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vor allem bei den publik gewordenen Fällen von Behandlungsfehlern, in denen Frauen Brustimplantate von minderwertiger Qualität implantiert bekamen, ist zu sehen, dass viele Patienten nicht wissen, wie sie bei Behandlungsfehlern vorgehen sollen und welche Schadensersatzansprüche sie stellen können. Dies kann zu allgemeiner Ratlosigkeit bei Patienten führen.

Schaden wird von Juristen wie folgt beschrieben: „Schaden ist jede Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Eigentum und Gesundheit, erleidet.“ Das Schadensersatzrecht bestimmt, wer welche Schäden und in welchem Umfang zu ersetzen hat. Dabei können sich Schadensersatzansprüche aus dem Recht oder aus Verträgen ergeben. Eine Haftpflicht ergibt sich grundsätzlich aus rechtswidrigem oder schuldhaften Verhalten oder Unterlassen.

Bei (dauerhaften) Schäden durch Behandlungsfehler kann es zu einer Haftungspflicht des Arztes kommen. Im Fall von unverschuldeten Fehlern wird dem Patienten nach deutschem Recht keine Strafe zugesprochen, sondern ihm oder ihr wird der Nachteil ausgeglichen, der ihm oder ihr durch den Schädiger zugefügt worden ist. Oft kommt es bei dieser Form der Schadensersatzansprüchen zu gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Medizinern und ihren Patienten.

Wenn Schadensersatzansprüche vor Gericht geklärt werden, ist es besonders wichtig, dass beide Parteien kompetent vertreten werden um ihre Rechte durchzusetzen. Viele Anwälte spezialisieren sich auf dieses besondere Feld des deutschen Rechts. In Essen können sich Patienten und Ärzte von den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. jur. Raimund Bürger und Beate Lenke www.rechtsanwalt-dr-buerger.de vertreten lassen.

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