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Patientenrechtegesetz

20.05.201117:58 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga zum Grundlagenpapier
Anhörung im Bundesministerium für Justiz am 16.05.2011

Bonn/Berlin, 20.05.2011. In einer Anhörung zu den Eckpunkten des Patientenrechtegesetzes am 16. Mai 2011 im Bundesministerium für Justiz in Berlin hat die Deutsche Rheuma-Liga inhaltlich zu den Eckpunkten für ein Patientenrechtegesetz Stellung bezogen.



Im Grundsatz begrüßt die Deutsche Rheuma-Liga das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Patienten in einem eigenen Gesetz zu regeln. Bisher sind Patientenrechte vor allem durch die Rechtsprechung geprägt und in verschiedenen Gesetzbüchern verstreut. Dies ist für Betroffene nicht transparent und schwer nachvollziehbar. Insbesondere die vorgesehene gesetzliche Regelung der Dokumentationspflicht des Therapeuten und des Rechtes auf Einsichtsnahme in die Krankenakten ist von großer Bedeutung für die Betroffenen. „Patienten haben nach wie vor Schwierigkeiten, die Einsichtnahme in sie betreffende Unterlagen ohne Rechtsbeistand durchzusetzen“, erklärte Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.V..

Allerdings gehen die vorgesehenen Regelungen zur Arzthaftung aus Sicht der Patientenorganisation nicht weit genug. „Hier reicht es nicht aus, das bisher durch die Rechtsprechung ausdifferenzierte Recht zu kodifizieren, sondern die Rechte der Patienten müssen gestärkt werden“, erklärt Faubel. Bisher liegt die Beweislast sowohl für den Behandlungsfehler als auch für den kausalen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und gesundheitlichem Schaden grundsätzlich beim Patienten. Zwar hat das Richterrecht eine Beweislastumkehr in vielen Detailfällen bereits umgesetzt, aber hier muss nach Auffassung der Rheuma-Liga ein Patientenrechtegesetz die Position der Betroffenen weiter stärken. „Vor allem Menschen mit mehr als einer Krankheit können nur schwer nachweisen, dass der Behandlungsfehler auch wirklich für den Gesundheitsschaden verantwortlich war. Hier müssen dringend Erleichterungen zur Beweislast für Patienten vorgesehen werden.“ Außerdem sollten Nachbehandler verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten auf mögliche vorangegangene Behandlungsfehler hinzuweisen, fordert die Deutsche Rheuma-Liga.

Auch hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern und der Stärkung der Patientenbeteiligung sieht die Deutsche Rheuma positive Signale in dem Grundlagenpapier, aber hält weitergehende Maßnahmen für erforderlich.

Die gesamte Stellungnahme ist im Internet nachzulesen:

www.rheuma-liga.de/stellungnahmen

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