(openPR) „Scharfe Kritik übt die Bundesärztekammer an einzelnen Vorschlägen aus der SPD-Bundestagsfraktion für ein Patientenrechtegesetz. „Es ist an Heuchelei kaum zu überbieten, einerseits eine fachgerechte Behandlung nach wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsstandard festschreiben zu wollen, andererseits aber die dafür notwendigen Finanzmittel immer weiter zu begrenzen. Solche Vorstöße für ein Patientenrechtegesetz sollen lediglich die täglich stattfindende Rationierung medizinischer Leistungen vertuschen“, kritisierte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, die jetzt bekannt gewordenen Vorarbeiten in der SPD für ein Patientenrechtegesetz.“, so Montgomery in einer aktuellen Pressemitteilung v. 30.06.09 (Homepage der BÄK)
Mit Verlaub – die Kritik vom Vizepräsidenten der BÄK ist nun in der Gänze nicht nachvollziehbar und an ihm scheint die Diskussion der letzten Jahre völlig vorbeigegangen zu sein.
Es besteht in Fachkreisen (!) kein begründeter Zweifel darüber, dass die Patientenrechte in Deutschland klar und per Gesetz geregelt werden müssen. Vgl. dazu statt vieler die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bremen mit weiteren Hinweisen, so u.a. auch mit einem Statement des renommierten Medizinrechtlers Dieter Hart von der Universität Bremen, dem ehemaligen Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen >>> http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/gesundheit/patientenrechtegesetz.html > http://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0108/aktuell/hib/2001/2001_120/01.html http://gesundheit-adhoc.de/index.php?m=1&showPage=1&id=6665
Auch der seinerzeitige Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen trat dafür ein, die Patientenrechte in einem eigenständigen Patientenrechte-Gesetz zusammenzufassen. Dies geht aus dem Gutachten 2000/2001 der Experten hervor, welches die Bundesregierung in Form zweier Unterrichtungen (14/5660,5661) vorgelegt hat (Quelle: hib >>> http://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0108/aktuell/hib/2001/2001_120/01.html
Insofern ist das Engagement einiger SPD-Abgeordneter ausdrücklich zu begrüßen, mag dies auch dem Vize der BÄK ein Dorn im Auge sein.
Es ist schlicht Unsinn zu behaupten, mit dem Gesetz solle die Rationierung vertuscht werden. Mit solchen unqualifizierten Unmutsäußerungen kann der Vizepräsident der BÄK nun wirklich nicht ernst genommen werden!
Lutz Barth













