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Das "verstaubte Arztethos" und die "Sterbehilfe-Debatte"

18.12.201208:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Mit Verlaub: Weder der BÄK noch der selbsternannten Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung wird es gelingen, die Gesellschaft von ihrem neopaternalistischen Kurs zu überzeugen.

Es ist nach Jahrzehnten intensiver Debatten unerträglich, dass nunmehr so getan wird, als müsse eine breit angelegte gesellschaftliche Diskussion erfolgen.



Alle bisherigen Ethikräte haben die Fragen eines verantwortungsvollen Umgangs mit schwersterkrankten und sterbenden Menschen umfassend diskutiert und dazu umfangreiches Material gesichtet, Expertisen eingeholt und sich dem Dialog insbesondere mit den Gesundheitsfachberufen gestellt.

Die Ethikräte waren ohne Frage in der Sache bemüht, der Komplexität des Themas Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende gerecht zu werden. So muss es eigentlich verwundern, dass diesen Stellungnahmen in der gegenwärtigen Debatte offensichtlich nur noch eine marginale Bedeutung beigemessen wird.

Die empirische Datenlage war und ist hinreichend klar, mag auch der Suizid in unserer Gesellschaft nicht entmoralisiert worden sein, wenngleich sich die Lage anders darstellt, wenn es um den Suizidwunsch derjenigen Patienten geht, die an schweren und unheilbaren Krankheiten leiden.

Entscheidend ist und bleibt der Wunsch eines Patienten nach einem würdevollen Sterben, auch wenn auf dem frei verantwortlichen Sterben eine Jahrtausend alte Philosophiegeschichte lastet und da finde ich es mehr als bedenklich, wenn nunmehr die Lebensschützer für ein generelles Verbot (nach dem österreichischen Vorbild) plädieren. In der Tat mag die vorgeschlagene Regelung unbefriedigend sein; allerdings „nur“ insoweit, als diese hinter ihren Möglichkeiten der Liberalisierung der Sterbehilfe zurückbleibt. Hier möge sich der parlamentarische Gesetzgeber an die Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages erinnern und insbesondere dafür Sorge tragen, dass aufgrund einer bundeseinheitlichen Regelung den Ärztekammern kein Raum mehr für den Erlass von ethischen und moralischen Zwangsnormen im Berufsrecht verbleibt.

Die Ärzteschaft und so manche Patientenschützer „waschen ihre Hände in vermeintlicher Unschuld“ – vermeintlich deshalb, weil sie mit ihrer Position nicht nur den Sterbehilfetourismus weiter salonfähig machen, sondern insbesondere auch das Selbstbestimmungsrecht eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen auf unerträgliche Weise missachten und schlicht negieren. Dies ist Zynismus pur und allein der Hinweis auf die segensreiche Palliativmedizin entlastet die Verantwortlichen nicht von dem Vorwurf, die Rechte schwersterkrankter Menschen, die ihrem Leid „einfach“ zu entfliehen gedenken, nicht gebührend ernst zu nehmen.

Eine nochmalige Debatte dient lediglich dazu, das Rad der Geschichte zurückzudrehen und einen Beitrag zur Redogmatisierung eines paternalistischen Arzt-Patienten-Verhältnis zu leisten, in der uns die Ärztefunktionäre als „Götter in Wei? im wehenden Arztkittel erscheinen werden, unter dem dann der Mief eines verstaubten Arztethos sich zu einer „ethischen Nebelbombe“ verdichtet. Ärztefunktionäre, Patienten- und Lebensschützer, aber eben auch die politisch Verantwortlichen sollten weniger „christliches Schwarzbrot“ essen und sich auf den rechtsethischen Standard unseres Grundgesetzes besinnen. Dass dies nicht möglich erscheint, muss umso nachdenklicher stimmen und offenbart eine Intoleranz gegenüber Andersdenkenden, die nicht gewillt sind, den Botschaften sog. „moralischer Autoritäten“ aufzusitzen!

Mögen auch die Ärztefunktionäre sich auf die Suche nach der Realität begeben haben, so gilt dies nicht ohne weiteres für die Juristen! Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Grundrechte in unserem säkularen Verfassungsstaat mehr wiegen, als ein verstaubtes Arztethos, von dem gar die eigene Profession jedenfalls mit Blick auf die aktuelle Sterbehilfe-Debatte nicht mehr in der Gänze überzeugt ist!

Die BÄK sollte den Weg für eine Liberalisierung der Sterbehilfe frei machen und nicht im Gegenteil sich dazu berufen fühlen, die eigenen Kolleginnen und Kollegen in die ethische Geiselhaft zu nehmen und auf diesem Wege zugleich empfindlich in die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung einzugreifen. Es ist an der Zeit, den Ruf nach Konsequenzen erschallen zu lassen und ich mache keinen Hehl aus meiner höchstpersönlichen Meinung, dass manche Ärztefunktionäre mit einem so bedeutungsvollen „Amt“ schlicht überfordert sind! Wir brauchen keine ethischen und moralischen Überzeugungstäter, die da von sich meinen, „arztethische Wahrheiten“ zu verkünden, von denen gar die eigens bei der BÄK eingerichtete Zentrale Ethikkommission wohl nicht überzeugt ist, geschweige denn andere renommierte Medizinethiker!

Wenn überhaupt eine erneute Debatte Sinn macht, dann wohl mit Blick darauf, dass dringend daran zu erinnern ist, dass auch die Standesethiker zu mehr Toleranz aufgerufen sind und wir in unserer Gesellschaft weit davon entfernt sind, einer Klerikalisierung einer Medizinethik Vorschub zu leisten, aus der dann gleichsam moralische Gebote folgen, die wir alle zu beachten hätten!

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