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Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen

30.08.201611:29 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in einem Brief vom 29.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt und Korrekturen des vorgelegten Gesetzentwurfs für ein Pflegestärkungsgesetz (PSG) III gefordert.

Mit dieser Zuschrift wird verdeutlicht, dass mehr Pflegeberatung im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfes für ein PSG III nicht erforderlich ist. Pflegeberatung ist bereits jetzt den Pflegekassen als Pflichtleistung auferlegt und bedarf keiner kommunalen Ergänzung. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind eher behördenähnliche Strukturen, die uns nicht weiter führen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist – mit anderen (u.a. Kuratorium Deutsche Altershilfe) – davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnell Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen. Diese Hilfen müssen durch den Bund bzw. die Länder auskömmlich finanziell gefördert werden.

Der Deutsche Bundestag wurde gebeten, die angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden PSG III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der unterbreiteten Vorschläge zu sorgen.

Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Text der Briefzuschrift von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 29.08.2016
ist abrufbar unter folgender Internetadresse: >
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21695&p=93941#p93941

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