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Deutsche Stiftung Organspende (DSO) und ihr Blick auf Sterbende

08.03.200508:53 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Information zur Anhörung der Enquete-Kommission 'Ethik und Recht der modernen Medizin' zum Thema "Organisation der postmortalen Organspende in Deutschland" am 14.03.2005

Hamburg, den 06.03.2005

Deutsche Stiftung Organspende (DSO) tritt dafür ein, Intensivpatienten nach Hirnschädigungen nicht vor dem Eintreten des „Hirntodes“ sterben zu lassen, damit sie als „Potentielle Organspender“ in Betracht kommen.



Als „Potentielle Organspender“ bezeichnet die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) „Hirntote“ „bei denen der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist und bei denen keine Kontraindikation zur Organspende im Hinblick auf die Organfunktion oder die Gefährdung des Empfängers durch übertragbare Krankheiten vorliegen.“

Im Jahresbericht 2003 der DSO der sogenannten Region Mitte werden Ergebnisse einer Datenanalyse der Todesfälle nach Hirnschädigungen auf den Intensivstationen vorgestellt und diskutiert. Demzufolge ist es in der Region Mitte bei 172 Patienten vor der Hirntoddiagnostik zum irreversiblen Kreislaufstillstand gekommen.

„Ursächlich ist die hohe Zahl an Kreislaufstillständen vor Abschluss der Hirntoddiagnostik zu diskutieren. Diese Daten belegen, dass auch weiterhin die speziellen Aspekte der Intensivtherapie noch eingehender vermittelt werden müssen.“ (Bericht 2003, Seite 28)

In der Region Nord-Ost wird das „irreversible Kreislaufversagen vor, während und nach Abschluss der Hirntoddiagnostik, die zwischen drei und 21 Prozent der Aktivitäten beendeten“ bemängelt. (Bericht 2003, Seite 16)

Die Berichte aus der Region Mitte bzw. Nord-Ost zeigen, dass Intensivpatienten nach Hirnschädigungen, die von der DSO nicht als „Potentielle Organspender“ bezeichnet werden und auch nicht als „Potentielle Organspender“ betrachtet werden dürfen, offenbar als „Potentielle Organspender“ in Frage kommen können.

Immer mehr Menschen wünschen sich einen Behandlungsabbruch auf Intensivstationen, wenn es keine Chancen mehr auf einen Erfolg der Therapie gibt, was die Diskussion um Patientenverfügungen zeigt. Beide Berichte der DSO zeigen, dass es möglich ist, Menschen auf Intensivstationen sterben zu lassen, ohne jede Möglichkeit der Therapie auszunutzen.

Die DSO tritt offen dafür ein, Menschen die offenbar keine Chancen auf Heilung oder Besserung mehr hatten, bei denen es bestenfalls „nur“ noch um ein menschenwürdiges Sterben gehen sollte, weiter zu Therapieren, um den Hirntod abzuwarten und eine Organentnahme zu ermöglichen.

Ist dieser Ansatz der DSO zur Steigerung des Organspendeaufkommens bzw. „Umgang“ mit sterbenden Menschen auch politisch gewollt?

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