(openPR) Volksbegehren liegt dem Abgeordnetenhaus vor Weltkulturerbe, Regierungsflughafen und mehr Bürgerrechte stehen zur Abstimmung
Das vom Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de über den Dachverband Volksgesetzgebung e.V. eingereichte neue Volksbegehren "Für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik" liegt jetzt dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Abstimmung vor.
Darüber hinaus wurde für die fünf Vertrauensleute das Recht auf Anhörung im Parlament für die zugehörige Drucksache 16/2515 beantragt. Gemäß. § 28 Abs.3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses besitzen die Vertrauensleute eines zugelassenen Volksbegehrens ein parlamentarisches Rederecht.
Der Berliner Senat hatte das Volksbegehren "Für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik" im Mai grundsätzlich zugelassen, allerdings mehrere für die Initiatoren des Volksbegehrens, dem Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de, entscheidende Passagen gestrichen.
Peter Martin, Vorsitzender des Dachverbands Volksgesetzgebung e.V: "Wir sehen darin einen unzulässigen Verwaltungseingriff in die Autonomie des Gesetzgebers, da die Gewaltenteilung – Legislative, Judikative, Exekutive - verfassungsrechtlich garantiert ist. Der Senatsverwaltung steht es nach unserer Meinung nicht zu, als gesetzgeberische Zensurinstanz aufzutreten. Volksbegehren sind ja gerade ein Mittel, auch für die Regierung unangenehme Bestimmungen zu erlassen. Deshalb haben wir beim Verfassungsgerichtshof Berlin gegen die Streichungen Klage eingereicht."
Das Volksbegehren "Für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik" wurde am 29. April 2009 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport beantragt. Von den Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de eingereichten 24.946 Unterschriften wurden 21.414 anerkannt.
Die nach der Verfassung von Berlin für die Zulässigkeit des Volksbegehrens erforderliche Unterstützung von mindestens 20.000 Wahlberechtigten, wurde damit erreicht. Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de strebt mit dem Volksbegehren einen weitgehenden Denkmalschutz und einen authentischen Erhalt als UNESCO Weltkulturerbe an. Mit einem umfangreichen Recht auf Informationsfreiheit, Offenlegung von Interessenkonflikten und Verbot von Aufsichtsratsmandaten für Senatsmitglieder, soll der problematischen Berliner Klüngelwirtschaft ein Ende bereitet werden.
Darüber hinaus vertritt der Dachverband Volksgesetzgebung e.V. inzwischen eine weitere Volksinitiative zur Novellierung des Rechts auf Bildung. Weitere Informationen dazu sind unter www.be-4-tempelhof.de oder www.volksgesetzgebung.eu nachlesen.











