Dachverband Volksgesetzgebung e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden Peter Martin.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der notwendigen Sensibilisierung der Bevölkerung in Deutschland für eine Volksgesetzgebung, analog der Schweizer (Stand: 03.04.2009) und aller damit verbundenen Aktivitäten in Umsetzung des Artikel 20 II GG.
Der Verein verwirklicht dieses Ziel unter anderem durch die Vorbereitung, Durchführung und Unterstützung von Plebisziten.