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Union stärkt die Rechte der Opfer von Straftaten

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Rolle des Verletzten im Strafprozess neu bestimmen

Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Rechte der Opfer im Strafprozess (Zweites Opferschutzgesetz), den die CDU/CSU-Fraktion heute in den Bundestag eingebracht hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:



Der Entwurf eines Opferschutzgesetzes bestimmt die Rolle des Verletzten im Strafprozess neu. Die schwerwiegenden und oft dauerhaften psychischen Verletzungen vor allem bei Opfern von Gewalttaten gebieten einen besonderen Schutz ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Strafprozessordnung muss zum Beispiel gewährleisten, dass weibliche Opfer von Gewaltstraftaten verlangen können, von einer weiblichen Person untersucht zu werden. Außerdem muss generell verboten werden, Aufzeichnungen der Aussagen von Opfern gegen deren Willen herauszugeben. Minderjährige Opfer sollen in einem Raum außerhalb des Gerichtssaals von dem Vorsitzenden vernommen werden können, um den Kindern die persönliche Begegnung mit dem Täter zu ersparen. Die Vernehmung soll in diesen Fällen in den Gerichtssaal übertragen werden. Die Strafprozessordnung darf Opfer von Straftaten nicht ausschließlich als Zeugen wahrnehmen. Nach dem Entwurf der Unionsfraktion sollen sie alle Rechte erhalten, die auch andere Verfahrensbeteiligte haben. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten einer materiellen Wiedergutmachung verbessert werden. Die unzulänglichen Vorschriften über das so genannte Adhäsionsverfahren, in dem das Strafgericht auch beispielsweise über Schmerzensgeld entscheiden kann, haben dazu geführt, dass die Gerichte dieses Verfahren kaum anwenden und die Verletzten nach dem Strafverfahren ihre Entschädigungsansprüche in einem weiteren Zivilverfahren geltend machen müssen. Das kostet Zeit, Geld und belastet die Opfer erneut damit, sich mit der Straftat auseinanderzusetzen. Deshalb soll schon im strafgerichtlichen Verfahren ein Vergleich über materielle Wiedergutmachung geschlossen werden können.

Der Staat ist nach dem Grundgesetz nicht nur verpflichtet, den Sachverhalt einer Straftat aufzuklären und mutmaßlichen Tätern ein faires Verfahren zu garantieren. Er muss auch den Opfern die Möglichkeit geben, ihre Rechte und Interessen in allen Phasen eines Strafverfahrens durchzusetzen - von der polizeilichen Ermittlungsarbeit bis zum Gerichtsprozess.

Den Gesetzentwurf der Union finden Sie im Internet unter: http://www.cducsu.de/aktuelles/initiativen/D75D311B44385AA8ED146C98152217A11
1348-f7w5b4ch.pdf



 

Autor(en): Dr. Norbert Röttgen

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1,

11011 Berlin

mailto:E-Mail

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