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Anwalt Strafrecht über Opfer-Rechte im Strafverfahren

29.10.201909:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Anwalt Strafrecht über Opfer-Rechte im Strafverfahren
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine neue Möglichkeit der Opferhilfe.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine neue Möglichkeit der Opferhilfe.

(openPR) Opfer einer Straftat, haben als Zeugen im Strafverfahren nicht nur einen verstärkten Schutz durch den deutschen Gesetzgeber erfahren. Auch ihre Pflichten wurden deutlich verschärft.
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Neu geregelt: Die Opfer-Rechte im Strafverfahren

Neben den Rechten und Pflichten eines Beschuldigten/Angeklagten regelt das deutsche Strafrecht in einer Reihe von Vorschriften auch die Rechte (und Pflichten) für die Opfer von Straftaten.

So können sich die Opfer unter gewissen Voraussetzungen eines Beistands bedienen oder sich der erhobenen Anklage bei einer Reihe von Delikten im Rahmen einer Nebenklage anschließen. Insbesondere bei Sexualdelikten, Tötungsdelikten, Körperverletzungsdelikten und vielen Delikten gegen die persönliche Freiheit ist dies der Fall. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Interessen und Anliegen der Opfer ausreichend Berücksichtigung finden.

Eine Mitwirkung am Strafprozess gegen den Täter kann den Opfern häufig dabei helfen, die dramatischen Erlebnisse aufzuarbeiten. Darüber hinaus eröffnet die Beteiligung am Verfahren als Nebenkläger die Möglichkeit, aktiv am Strafprozess teilzunehmen und auf dessen Ausgang Einfluss zu nehmen. So steht dem Nebenkläger neben einem Anwesenheitsrecht während der gesamten Hauptverhandlung auch das Recht zu, bestimmte Anträge zu stellen und Zeugen zu befragen. Auch ein eigenes Recht auf einen Schlussvortrag (Plädoyer) steht dem Nebenkläger bzw. dem Nebenklägervertreter zu.

Mit der Vertretung in der Nebenklage sollte ein auf das Strafverfahren spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden, in der Regel also ein erfahrener Strafverteidiger. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Interessen des Tatopfers bestmöglich vertreten werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Opfer auch ein Rechtsanwalt als Nebenklägervertreter beigeordnet werden. Für diesen Fall werden die entstehenden Kosten in der Regel übernommen.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Eine weitere Möglichkeit der Opferhilfe ist die neu geschaffene psychosoziale Prozessbegleitung. Dem psychosozialen Prozessbegleiter ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein.

Die Pflichten der Opfer als Zeugen

Auf der anderen Seite haben Opfer einer Straftat, die als Zeugen im Strafverfahren aussagen sollen, aber nicht nur einen verstärkten Schutz durch den deutschen Gesetzgeber erfahren. Auch ihre Pflichten wurden deutlich verschärft: Wollen Zeugen in einem Strafverfahren gar nicht aussagen, dann müssen sie teilweise mit drastischen Maßnahmen durch die Justiz rechnen. Denn Opfer einer Straftat sind im Strafverfahren regelmäßig wichtige Zeugen für die Justiz.

Häufig ist dann die Frage eines Zeugnis- oder Aussagverweigerungsrechts zu klären. Wann Zeugen zukünftig bei der Polizei aussagen müssen, wurde unlängst neu geregelt. Eine weitreichende Änderung der Strafprozessordnung (StPO) hat zu einer massiven Beschneidung der Rechte von Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren geführt, die in der Praxis höchstes Gefahrenpotenzial beinhaltet. Während bislang Zeuginnen und Zeugen selbst entscheiden konnten, ob sie auf Ladung der Polizei zum einen dort erscheinen, zum anderen eine Aussage machen, ist dies zukünftig nicht mehr vorbehaltlos der Fall.

Für die Beratung und Vertretung von Opfern und Zeugen im Strafverfahren können Sie sich wenden an den Autor, Strafverteidiger Udo Reissner in der überregional tätigen Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg.




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Pressekontakt:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg

fon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : E-Mail

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