(openPR) Die Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewalttaten, sollten sich durch kompetente Rechtsanwälte vertreten lassen, die sie durch das gesamte Verfahren begleiten und rechtzeitig die Opferrechte einfordern.
Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. vermittelt ausschließlich Fachanwälte für Strafrecht als Opferhelfer, um zu gewährleisten, dass nicht nur die Rechte der Opfer eingefordert werden, sondern dass auch prozessuale Klippen erkannt und vermieden werden.
Anders als einige gerade auch politisch einseitige Opferschutzorganisationen würden z.B. Absprachen zwischen den Opfern oder gemeinsame "Beratungen" vermieden werden, um den Wert der Aussagen der Opfer nicht zu verringern; Erklärungen der Presse gegenüber würden rein sachlich und unpolitisch ausfallen, grundsätzlich wird versucht werden, schnelle Lösungen zu finden, wenn es denn möglich ist.
Opfer sollten sich also nicht von politisch einseitig orientierten Opferschutzorganisationen vor den Karren spannen lassen, bei denen sie Gefahr laufen, dass ihr eigenes Leid für völlig andere Zwecke missbraucht wird, sondern sie sollten sich fachkompetenter Fachanwälte für Strafrecht bedienen, die allein die Opferinteressen in den Vordergrund stellen.










