(openPR) Die Bürgerinitiative FAIRES OEG / SOKO Opferschutz wurde von einem Mitglied informiert, dass die Bahn bei der Erstattung von Tickets nicht auf die Situation von schwerbehinderten und chronisch erkrankten Menschen in der Coronakrise Rücksicht nimmt. So entsteht eine unverhältnismäßige Benachteiligung: ein Mitglied der Bürgerinitiative hatte im November 2019 Fahrkarten für eine Reise im Mai 2020 gekauft. Diese Reise konnte wegen der Coronakrise nicht angetreten werden. Die Gültigkeit der Tickets wurde von der Bahn bis Ende Oktober 2020 verlängert. Doch der Betroffene konnte die Reise bis heute nicht antreten: er ist schwerbehindert und leidet zugleich an einer chronischen Erkrankung. Damit gehört er zur besonderen Risikogruppe, und er konnte die Fahrt bis heute nicht antreten. "Überdies hat die Regierung seit Beginn der Coronakrise ausdrücklich davor abgeraten, Reisen zu unternehmen, und die Coronakrise war ja seit dem ersten Lockdown zu keiner Zeit vorbei. Nicht zuletzt deshalb verzichtete ich auf die Reise. Außerdem wäre es für mich eine außerordentliche Belastung gewesen, mit meiner chronischen Erkrankung stundenlang mit einer Maske im Zug zu sitzen. Ich habe das einmal gemacht, weil ich zu einer Tagung musste, die sehr wichtig war. Aber es war sehr beschwerlich, und ich sehe keine Möglichkeit, derzeit eine Privatreise zu machen. So wendete ich mich Anfang der Woche an die Deutsche Bahn und bat um Erstattung der Tickets. Die Bahn teilte mir nur lapidar mit, dass ich das Ticket ja noch bis zum 31. Oktober 2020 nutzen könne und eine Erstattung nicht erfolge", so der Geschädigte, welcher zudem aufgrund unverschuldet erlittener Gewalttaten voll erwerbsgemindert ist und von Grundsicherung lebt: "Auch wenn die Tickets vergleichsweise günstig waren, ist für mich der Schaden erheblich. Schließlich muss ich jeden Pfennig dreimal umdrehen".
Unter dem Hintergrund, dass die Coronapandemie seit ihrem Ausbruch und dem ersten Lockdown im März zu keiner Zeit unterbrochen war, stellt sich die Frage, ob eine Befristung der Verlängerung der Gültigkeit überhaupt zulässig war. Richtiger wäre es doch gewesen, die Gültigkeit der Tickets zumindest bis zum Ende der Pandemie zu verlängern - oder aber diese Tickets zu erstatten", so Kakuro Kurkuma von der SOKO Opferschutz.
Das Problem betrifft zwar grundsätzlich auch andere Fahrgäste, doch zumindest bei schwerbehinderten und chronisch erkrankten Menschen sollte die Deutsche Bahn deutlich mehr Kulanz obwalten lassen. Schließlich ist die Deutsche Bahn ein bundeseigener Eisenbahnkonzern, und es besteht eine besondere Fürsorgepflicht für schwerbehinderte und chronisch erkrankte Menschen, auch unter dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Angehörigen dieser Risikogruppe zu besonderer Vorsicht in Coronazeiten ermahnt hat, nicht notwendige Reisen zu vermeiden. Genau diesen Rat hat der Geschädigte befolgt, und er dankt, wenn die Bahn die Tickets entweder erstattet oder aber deren Gültigkeit bis zum Ende der Coronapandemie velängert. Eine Praxis übrigens, welche auch im Falle anderer Fahrgäste zu überlegen wäre, die im November 2019 ihre Tickets gebucht haben. Niemand hat damals vorhersehen können, was da auf uns zukommt. Und für die Bahn entsteht kein zusätzlicher Schaden, wenn sie die Gültigkeit der Tickets der Geschädigten bis nach Beendigung der Coronapandemie verlängert...



















