openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

25.06.200911:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

(openPR) Bundesgerichtshof - Pressemitteilung vom 23.06.2009: Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf der Website www.spickmich.de, die von den Beklagten gestaltet und verwaltet wird. Zugang zu dem Portal haben nur registrierte Nutzer.



Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des Namens der Schule, des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-mail-Adresse. An die E-mail-Adresse wird ein Passwort versandt, das den Zugang zu dem Portal eröffnet. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa "cool und witzig", "beliebt", "motiviert", "menschlich", "gelassen" und "guter Unterricht". Ein eigener Textbeitrag des Bewertenden ist nicht möglich. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Die Nutzer können außerdem auf einer Zitatseite angebliche Zitate der bewerteten Lehrer einstellen. Die Klägerin, deren Name und Funktion auch der Homepage der Schule, an der sie unterrichtet, entnommen werden kann, erhielt für das Unterrichtsfach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3. Ihr zugeschriebene Zitate wurden bisher nicht eingestellt. Mit der Klage verfolgt die Klägerin einen Anspruch auf Löschung bzw. Unterlassung der Veröffentlichung ihres Namens, des Namens der Schule, der unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung und der Zitat- und Zeugnisseite auf der Homepage www.spickmich.de. Sie blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Der u. a. für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und Ansprüche aus dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die dagegen von der Klägerin eingelegte Revision zurückgewiesen.

Unter den Umständen des Streitfalls hat der BGH die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der Daten trotz der fehlenden Einwilligung der Klägerin für zulässig gehalten. Zwar umfasst der Begriff der personenbezogenen Daten nicht nur klassische Daten wie etwa den Namen oder den Geburtsort, sondern auch Meinungsäußerungen und Beurteilungen, die sich auf einen bestimmten oder bestimmbaren Betroffenen beziehen. Für die Erhebung, Speicherung und Übermittlung solcher Daten in automatisierten Verfahren gelten grundsätzlich die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Erhebung und Speicherung von Daten zur Übermittlung an Dritte ist auch ohne Einwilligung des Betroffenen nach § 29 BDSG u.a. dann zulässig, wenn ein Grund zu der Annahme eines schutzwürdigen Interesses an dem Ausschluss der Datenerhebung und ?speicherung nicht gegeben ist. Ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin hat der BGH nach Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch andererseits für nicht gegeben erachtet. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Konkrete Beeinträchtigungen hat die Klägerin nicht geltend gemacht. Die Äußerungen sind weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist. Die Meinungsfreiheit umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

Auch die Zulässigkeit der Übermittlung der Daten an den Nutzer kann nur aufgrund einer Gesamtabwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen und dem Recht auf Kommunikationsfreiheit im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Im Streitfall ist im Hinblick auf die geringe Aussagekraft und Eingriffsqualität der Daten und die Zugangsbeschränkungen zum Portal die Datenübermittlung nicht von vornherein unzulässig. Besondere Umstände, die der Übermittlung im konkreten Fall entgegenstehen könnten, hat die Klägerin nicht vorgetragen.

BGH - Urteil vom 23. Juni 2009 ? VI ZR 196/08

Weitere Informationen finden Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.juravendis.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 319979
 99

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von juravendis Rechtsanwälte

Bild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / VersandapothekenBild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
„Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“: An diesen Namen – besser bekannt unter dem Synonym Health-Claims-Verordnung – werden sich bald auch Apotheker gewöhnen müssen. Dahinter verbirgt sich ein regulatorisches Monster, das tausende von gesundheitlichen Wirkversprechen über Lebensmittel ab dem 14.12.2012 verbietet. Betroffen sind davon gerade auch Nahrungsergänzungsmittel – also ein wichtiger Bestandteil des apothekenüblichen Nebensortiments. Auch wenn die Verordnung bereits vor Jahren in Kraft getret…
Bild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltetBild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Zwischen Nikolaus und Christkind hält heuer der EU-Gesetzgeber eine schöne Bescherung für die Lebensmittelindustrie bereit: Am 14.12.2012 wird die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) scharf geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt darf dann nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel geworben werden, die zugelassen wurden. Ein gesetzgeberisches Mammutprojekt nähert sich damit einem weiteren Meilenstein. Von über 40.000 ursprünglich gemeldeten Health-Claims sind (vorerst) gerade einmal 222 übrig geblieben.…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Zur Zulässigkeit von BildzitatenBild: Zur Zulässigkeit von Bildzitaten
Zur Zulässigkeit von Bildzitaten
… Frage, ob ausnahmsweise ganze Bilder zitiert werden dürfen. Das Bildzitat ist im Urhebergesetz nicht ausdrücklich geregelt, die Rechtsprechung geht jedoch von seiner grundsätzlichen Zulässigkeit aus, wonach auch ein ganzes Bild zum Gegenstand eines zulässigen Zitats gemacht werden kann. Dies jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Zitatzweck Um zu …
Darf das Gehalt auch in Bitcoin ausgezahlt werden?
Darf das Gehalt auch in Bitcoin ausgezahlt werden?
… zum Teil in Bitcoins aus. Das als Experiment gedachte Verfahren scheint bisher einmalig in Deutschland zu sein und wirft die generelle Frage nach dessen Zulässigkeit auf. Bitcoin ist ein über das Internet verbreitetes dezentrales Zahlungssystem und zugleich Name des digitalen Geldes. Überweisungen sind anhand eines Zusammenschlusses von Rechnern über …
Deutsche Internet Apotheke meldet 10 Prozent Wachstum – 32 Millionen Euro Gesamtjahresumsatz
Deutsche Internet Apotheke meldet 10 Prozent Wachstum – 32 Millionen Euro Gesamtjahresumsatz
… eine höchstrichterliche Entscheidung. Am 15. April 2010 findet vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die entscheidende mündliche Verhandlung über die Zulässigkeit von verschiedenen Apotheken-Bonussystemen statt. Verbraucherorientierte Arzneimittelpreise und höchste Qualität sind die Erfolgsrezeptur der Deutschen Internet Apotheke. Durchschnittlich 32 …
Bewertungsportal dialo.de kämpft vor Gericht für das Recht auf Meinungsfreiheit
Bewertungsportal dialo.de kämpft vor Gericht für das Recht auf Meinungsfreiheit
… sich ungerecht behandelt fühlen, geben wir die Mög­lichkeit eine Gegendarstellung zu schreiben und ihre Sichtweise darzu­stellen“. Bestätigung durch andere Urteile: Lehrerbewertung im Internet In seiner Auffassung bestärkt wird der Web-2.0-Dienst durch vorangegangene Gerichts­urteile, welche das Recht auf Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellen. …
Bild: Meinungsfreiheit im Internet gestärktBild: Meinungsfreiheit im Internet gestärkt
Meinungsfreiheit im Internet gestärkt
… Diskussion – unabhängig davon, ob es um Ärzte, Klempner oder sogar Lehrer geht. Anfang dieser Woche hatte der Bundesgerichtshof zur rechtlichen Zulässigkeit von Lehrerbewertungen Stellung bezogen und die Klage gegen das Schülerportal spickmich zurückgewiesen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die gesamte Branche der Meinungsmacher im Internet. Auch …
Bild: Millionenklage gegen Mitglieder des Zementkartells ist zulässigBild: Millionenklage gegen Mitglieder des Zementkartells ist zulässig
Millionenklage gegen Mitglieder des Zementkartells ist zulässig
… zu erreichen. Das ist erfolglos geblieben. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Beschwerde zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass bezüglich der Zulässigkeit der Klage keine grundsätzlichen Rechtsfragen zu klären seien. Umfang und Komplexität des sich aus der Bündelung der Ansprüche zahlreicher Unternehmen ergebenden Prozessstoffs …
Bild: Das MedienstrafrechtBild: Das Medienstrafrecht
Das Medienstrafrecht
… die dem Medienstrafrecht zugeordnet werden können. Verbreitung von Pornographie Selbstverständlich befasst sich das spezielle Strafrecht auch mit der Frage der Zulässigkeit des Verbreitens von fragwürdigen Inhalten (bspw. Verbreitung von Pornographie, Kinderpornographie) mittels Rundfunk oder Telemediendiensten. Weitere Straftatbestände, die im oder …
Bild: Bewertungsportal dialo.de kämpft vor Gericht für das Recht auf MeinungsfreiheitBild: Bewertungsportal dialo.de kämpft vor Gericht für das Recht auf Meinungsfreiheit
Bewertungsportal dialo.de kämpft vor Gericht für das Recht auf Meinungsfreiheit
… sich ungerecht behandelt fühlen, geben wir die Möglichkeit eine Gegendarstellung zu schreiben und ihre Sichtweise darzustellen“. Bestätigung durch andere Urteile: Lehrerbewertung im Internet In seiner Auffassung bestärkt wird der Web-2.0-Dienst durch vorangegangene Gerichtsurteile, welche das Recht auf Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellen. Etwa …
Bild: Strafverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Bilder - Zulässigkeit erkennungsdienstlicher MaßnahmenBild: Strafverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Bilder - Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen
Strafverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Bilder - Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81 b Var. 2 StPO in Fällen sog. Internet-Kriminalität bejaht. Demnach sei es bspw. zulässig, Fingerabdrücke von den Beschuldigten zu nehmen sowie Lichtbilder anzufertigen, da nicht auszuschließen sei, dass ein wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften …
Bild: FDP im Rat fordert Änderungen bei Bürgerbegehren.Bild: FDP im Rat fordert Änderungen bei Bürgerbegehren.
FDP im Rat fordert Änderungen bei Bürgerbegehren.
Die FDP im Rat der Stadt Bochum sieht Verbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Vorgaben für Bürgerbegehren. "Bislang wird die rechtliche Zulässigkeit erst nach Einreichung der aufwändig zu organisierenden Unterschriftenlisten vom Rat festgestellt wird", so Felix Haltt, Sprecher der FDP im Rat der Stadt Bochum. "Das kann zu der misslichen Situation führen, …
Sie lesen gerade: Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet