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Meinungsfreiheit im Internet gestärkt

25.06.200911:20 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Meinungsfreiheit im Internet gestärkt
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(openPR) Die Bewertung von Dienstleistungen im Internet ist seit ihrem ersten Aufkommen in Diskussion – unabhängig davon, ob es um Ärzte, Klempner oder sogar Lehrer geht. Anfang dieser Woche hatte der Bundesgerichtshof zur rechtlichen Zulässigkeit von Lehrerbewertungen Stellung bezogen und die Klage gegen das Schülerportal spickmich zurückgewiesen.

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die gesamte Branche der Meinungsmacher im Internet. Auch wenn der Richterspruch nur für den Einzelfall gültig ist, stellt die Entscheidung ein Grundsatzurteil dar und stärkt die Meinungsfreiheit im Netz. Damit erhält dann auch die Bewertung von Ärzten und anderen Gesundheitsanbietern eine weitere rechtliche Untermauerung. Ulrich Spindler vom Arztbewertungsportal esando: „Wir hatten uns über den positiven Ausgang gefreut, letzten Endes wurden damit auch das Recht von Patienten gestärkt, über die Einschätzung ihres Arztes zu berichten.“ Das Portal www.esando.de bietet seit 2008 die Möglichkeit, Gesundheitsdienstleister zu bewerten und fördert den Austausch der Patienten.

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