(openPR) Geschäftsführer Carsten Jutzi: „Unsere Rechtsauffassung, dass Bewertungen von Restaurants unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen, wurde voll und ganz bestätigt.“
Oberursel, den 23. Juni 2009 - Der Bundesgerichtshof hat heute eine weit reichende Entscheidung über die Zulässigkeit von Bewertungsplattformen im Internet gefällt. Es wurde eine Klage auf Löschung eines Eintrags zurückgewiesen. „Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass Bewertungen von Dienstleistungen im Internet unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen,“ erklärte Carsten Jutzi, Geschäftsführer von www.restaurant-kritik.de, eines der größten Bewertungsportale im deutschen Web.
Nach Presseberichten hat der Bundesgerichtshof heute eine Klage zurückgewiesen, mit der eine Lehrerin eine öffentliche Bewertung ihrer Leistungen auf dem Bewertungsportal Spickmich verhindern wollte. Die Schülermeinungen stellten einen Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte dar. Dieser Rechtsauffassung schloss sich das BGH nicht an. Vielmehr gehe es bei den Bewertungen um die Tätigkeit der Klägerin und diese genieße nicht den gleichen Schutz wie die Privatsphäre. Außerdem seien die Bewertungen nicht schmähend und stellten keine Beleidigung dar. Damit handele es sich um Äußerungen, die unter das Recht auf Meinungsfreiheit fielen. Auch der Umstand, dass anonyme Bewertungen vorlägen, änderten daran nichts. Die Meinungsfreiheit umfasse grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.
Diese Entscheidung wird von Carsten Jutzi, Geschäftführer von Restaurant-Kritik.de, außerordentlich begrüßt. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass Bewertungen von Restaurants unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. Das BGH hat eine wichtige Klarstellung vorgenommen, die sicherlich richtungsweisend ist.“ Allen Beteiligten müsse jetzt klar sein, dass Bewertungsportale keine Aktivität in einer juristischen Grauzone darstellen, sondern Teil der Öffentlichkeit in einer freien Gesellschaft. Es habe vor allem am Anfang immer wieder Versuche von Gastronomen gegeben, teilweise mit Klageandrohungen untermauert, ganz aus dem Verzeichnis bei Restaurant-Kritik.de gelöscht zu werden oder schlechte Bewertungen entfernen zu lassen. „Diesen Versuchen haben wir uns stets widersetzt mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit,“ so Jutzi. Zudem sammelt oder veröffentlicht Restaurant-Kritik.de keine personenbezogenen Daten, sondern ausschließlich solche, die mit den öffentlichen Dienstleistungen in der deutschen Gastronomie zusammenhängen. Allerdings habe sich die Akzeptanz der Bewertungsangebote im Internet in den letzten Monaten spürbar verbessert. „Die Beschwerden sind definitiv weniger geworden, die Akzeptanz steigt. Das liegt aber auch an unserer konsequenten Blockade von Schmähkritiken und rechtlich fragwürdigen Behauptungen,“ so Jutzi.