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TEHG nicht beratungsfähig - Reines Verfahrensgesetz ohne Inhalt

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 9. Februar 2004 - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marie-Luise Dött MdB:



Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist ohne den Nationalen Allokationsplan und das Gesetz zum Nationalen Allokationsplan (NAPG) ein reines Verfahrensgesetz ohne Inhalt. Das TEHG selbst wurde wegen seiner mangelhaften Einordnung in das Umweltrecht kritisiert. Dies ist das Ergebnis der heutigen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Vorgehensweise des Bundesumweltministers, den Entwurf zum Nationalen Allokationsplan vor der Beratung im Parlament nach Brüssel zu übersenden, ist völlig inakzeptabel, denn sie läuft auf eine Entmachtung des Parlaments hinaus.

Die Auffassung der Union, dass TEHG, NAPG und Nationaler Allokationsplan inhaltlich eng miteinander verknüpft sind und nicht losgelöst voneinander behandelt werden können, wurde bestätigt.

Der Emissionshandel ist grundsätzlich zu begrüßen. Er ist aber kein Königsweg, wenn die klimapolitischen Schwerpunkte im Nationalen Allokationsplan falsch gesetzt werden. Eine Beurteilung der Umsetzung des Emissionshandels ist nach dieser Anhörung nicht möglich. Das Verhältnis zu bereits bestehenden Regelungen, wie z.B. der Ökosteuer oder dem EEG, sind inhaltlich nicht geklärt.

Die Zeit drängt, denn der Nationale Allokationsplan muss bereits Ende März der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Darin werden die entscheidenden Punkte zur Umsetzung des Emissionshandels geregelt, wie die Ausgestaltung der Zuteilung der Emissionsrechte. Der Bundesumweltminister hat den Nationalen Allokationsplan bisher noch nicht vorlegen können.

Mit der Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland steht eine der wichtigsten umwelt- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre an. Die Umsetzung muss deshalb sehr sorgfältig und im Einvernehmen mit der deutschen Wirtschaft erfolgen. Ein weiteres Chaos wie beim Dosenpfand oder der Autobahnmaut kann sich der Wirtschaftsstandort Deutschland nicht leisten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert den Bundesumweltminister auf, den Nationalen Allokationsplan endlich vorzulegen und das Parlament und die Öffentlichkeit ausführlich zu informieren.

Von großer Bedeutung für das weitere Verfahren zum TEHG ist die Beantwortung der Frage der Zustimmungspflichtigkeit durch den Bundesrat. Hier hat die Anhörung große Zweifel zur Rechtsauffassung der Bundesregierung ergeben, wonach der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht habe. Auch hier wurde die Position der Union bestätigt. Nach Ansicht der Union kann das TEHG nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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