(openPR) Jan Timke bringt Antrag in die Bremische Bürgerschaft ein
Die bürgerlich-konservative Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) setzt sich dafür ein, die Strafen bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte zu verschärfen. Der BIW-Abgeordnete Jan Timke hat einen Antrag in der Bremischen Bürgerschaft gestellt, der eine entsprechende Initiative des Landes Bremen auf Bundesebene fordert. Hintergrund des Vorstoßes ist die deutlich gestiegene Zahl von gewalttätigen Übergriffen auf Polizisten und Mitarbeiter von Justizvollzugsanstalten.
„Im abgelaufenen Jahr wurden deutschlandweit über 30.000 Widerstandshandlungen gegen Polizei- und Justizbeamte verübt. Die Zahl solcher Übergriffe hat sich ist in den letzten zehn Jahren um rund 20 Prozent erhöht. Auf diese alarmierende Entwicklung muß die Politik endlich reagieren“, so Jan Timke, Bundesvorsitzender der „Bürger in Wut“ und Mitglied der Bremischen Bürgerschaft.
Die „Bürger in Wut“ fordern deshalb, in besonders schweren Fällen die im einschlägigen Paragraphen 113 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) festgelegte Mindestfreiheitsstrafe von derzeit 6 auf zukünftig 12 Monate zu erhöhen. Ein schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe mit sich führt, die gegen den Vollstreckungsbeamten zum Einsatz kommt. Erfüllt ist der Tatbestand auch dann, wenn der Angreifer durch seine Gewalttätigkeit eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers herrufen kann oder dessen Leben gefährdet.
„Jeder Angriff auf einen Polizisten oder einen Justizvollzugsbeamten ist ein Angriff auf unseren Rechtstaat. Deshalb sind Personen, die gewaltsam Widerstand gegen die Staatsgewalt leisten, hart zu bestrafen. Unsere Beamten, die tagtäglich ihren Kopf für Sicherheit und Ordnung in Deutschland hinhalten müssen, haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit im Dienst. Und die Unterstützung der Politik“, so Jan Timke abschließend.
Jan Timke hat den Antrag der „Bürger in Wut“ vergangene Woche in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, Innensenator Mäurer, der aktuell als Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) fungiert, zu beauftragen, sich in der IMK für eine Novellierung des Paragraphen 113 Abs. 2 StGB stark zu machen.












