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BIW begrüßt Beschluß des Staatsgerichtshofs

15.04.200811:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BIW begrüßt Beschluß des Staatsgerichtshofs
Jan Timke, Vorsitzender der BÜRGER IN WUT
Jan Timke, Vorsitzender der BÜRGER IN WUT

(openPR) Schnelle Entscheidung des Gerichts positiv bewertet

Der Landesverband Bremen der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) begrüßt die Entscheidung des Staatsgerichtshofs in der Wahlprüfungssache BIW. Das höchste Gericht des Landes Bremen hat verfügt, zunächst in zwei Wahlbezirken des Wahlbereiches Bremerhaven eine öffentliche Nachzählung der Stimmen durchzuführen. Betroffen sind die Wahlbezirke 131/02 (DRK Geschäftstelle) und 136/01 (Elbe-Weser-Werkstätten). In beiden Bezirken hatten die BIW erhebliche Verstöße gegen die Wahlrechtsvorschriften festgestellt, die auch durch Zeugen bestätigt wurden. Außerdem wurde bestimmt, die mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichts am 2. Mai 2008 fortzusetzen.



Dazu Jan Timke, Spitzenkandidat der BIW für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und Bundesvorsitzender der Wählervereinigung: „Für die BÜRGER IN WUT ist der Beschluß des Staatsgerichtshofs ein wichtiger Etappensieg. Die Bremer Richter haben anerkannt, daß die von uns ermittelten Wahlrechtsverstöße gravierend genug sind, um das amtliche Endergebnis in Frage zu stellen. Die Behauptung des Landeswahlleiters, im Wahlbereich Bremerhaven habe es am 13. Mai letzten Jahres keine relevanten Unregelmäßigkeiten gegeben, ist nun endgültig vom Tisch. Und auch die von BIW geforderte Wiederholungswahl liegt weiter im Bereich des Möglichen.“

Sollte sich bei der Nachzählung ergeben, daß in einem der beiden Wahlbezirke nur eine einzige Stimme für die Liste BÜRGER IN WUT mehr abgeben wurde als im amtlichen Endergebnis ausgewiesen, würden die BIW mit einem Abgeordneten in die Bürgerschaft einziehen. Für die SPD ginge dann ein Mandat im Landesparlament verloren. Sollte sich aufgrund der Nachzählung keine Stimmenverschiebung zugunsten der BIW ergeben, muß sich der Staatsgerichtshof erneut mit der Forderung nach einer Wiederholungswahl befassen.

„Noch ist alles offen. Der Staatsgerichtshof kalkuliert aber die Möglichkeit einer Wiederholungswahl, wie wir sie anstreben, ganz offensichtlich ein. Darauf deutet die schnelle Entscheidung der Richter hin, die nur wenige Stunden nach der mündlichen Verhandlung getroffen wurde. Der Staatsgerichtshof unterstreicht damit auch, daß er nicht auf Zeit spielt, sondern an einer schnellen Klärung interessiert ist. Das wird von uns sehr positiv bewertet“, so Jan Timke.

Die angeordnete Nachzählung der Stimmen in den Wahlbezirken 131/02 und 136/01 findet am 21. April 2008 im Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven, in Saal 100 statt. Die Nachzählung ist öffentlich. Alle Bürger können also dem Ereignis beiwohnen.

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