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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit handwerklichen Mängeln

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Datenschutz erschwert Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei

19. Februar 2004: Zu dem Entwurf für ein Gesetz zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Roland Gewalt MdB:

Organisierte Kriminalität wird in Zukunft schwerer zu bekämpfen sein, wenn es nach Rot-Grün geht. Der gestern im Kabinett beschlossene Entwurf der Bundesregierung zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit leidet an erheblichen handwerklichen Mängeln. Wieder einmal wird der Datenschutz über die Notwendigkeiten für die Strafverfolgung gesetzt.

Das neue Schwarzarbeitergesetz sieht vor, dass der Zoll die Aufgabe der Bekämpfung der Schwarzarbeit übernimmt. Menschschmuggel, Urkundenfälschung und Geldwäsche bleiben Polizeisache. Stößt der Zoll bei seinen Ermittlungen auf diese schweren Straftaten, ist er nach dem rot-grünen Gesetzesentwurf an einer Weitergabe der Ermittlungsergebnisse gehindert. Den Landeskriminalämtern (LKA) gehen dadurch die wertvollen Hinweise verloren, die bei der Verfolgung von Schwarzarbeit sichtbar werden. Dadurch wird die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, wie sie derzeit von den LKA?s erfolgreich praktiziert wird, unnötig erschwert.

In Berlin, Hamburg und anderen Großstädten bekämpfen gemeinsame Ermittlungsgruppen von Zoll, Kriminalpolizei und Bundesagentur für Arbeit effektiv die organisierte Kriminalität im Bereich der Schwarzarbeit. Der rot-grüne Gesetzesentwurf legt hier die Axt an eine bewährte Ermittlungspraxis. Die Mitarbeiter des Zolls in diesen Ermittlungsgruppen werden zukünftig nicht mehr die Möglichkeit haben, alle seine gewonnenen Erkenntnisse an seinen Kollegen von der Polizei weiterzugeben. Fazit: Wieder ein Gesetz der Schröder-Regierung, bei dem massiv nachgebessert werden muss.

Autor(en): Roland Gewalt, Hartmut Koschyk

 

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