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OLG Hamburg entschied wie befürchtet

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Unbefriedigende Entscheidung getroffen

7. April 2004 - Zu der heute getroffenen Entscheidung des OLG Hamburgs, den Haftbefehl gegen den als Terrorhelfer verurteilten Marokkaner Mounier el Motassadeq, außer Vollzug zu setzen, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:



Der am 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zu 2.066 Morden und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilte Motassadeq ist wenn auch unter strengen Auflagen auf freiem Fuß. Der BGH hatte das Urteil am 4. März 2004 wegen mangelhafter Beweiswürdigung aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. Das Verfahren wird voraussichtlich im Juni neu aufgerollt.

Bis dahin ist Motassadeq frei. Dies entspricht den rechtstaatlichen Grundsätzen, denn offenkundig konnten auch von der Bundesanwaltschaft weitere belastende Beweismittel nicht vorgelegt werden. Damit musste auch im ersten weltweiten Terroristenprozess im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA erwartungsgemäß eine weitere mehr als unbefriedigende Entscheidung durch das Gericht getroffen werden. Offensichtlich ist es der Bundesregierung trotz der zu erwartenden Entscheidung von heute immer noch nicht gelungen, die USA zu einer Aussagegenehmigung für den dort festgehaltenen Zeugen Ramzi Binalshibb zu bewegen oder zumindest die Übergabe der Orginalvernehmungsprotokolle an das Gericht zu erwirken.

Dies ist vor dem Hintergrund der angeblich wieder besseren Kontakte des Kanzlers zu den USA und der vom Bundesinnenminister immer wieder betonten freundschaftlichen Beziehungen zu den dortigen Regierungsmitgliedern nicht nachzuvollziehen.

Die heutige Freilassung von Mounir el Motassadeq ist die Konsequenz aus dem Bundesgerichtshofsurteil. Es hat sich damit bestätigt, dass auch die mangelhafte Zusammenarbeit in den dem Prozess vorausgehenden Ermittlungen von Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz nun ihre bitteren Früchte trägt. Dazu kommt das außenpolitisch ungenügende Verhalten der Bundesregierung, die dazu geführt hat, dass Terroristenprozesse in Deutschland wegen der Nichterfüllung rechtsstaatlicher Erfordernisse und der unzureichenden Zusammenarbeit mit den US-Behörden scheitern müssen.

Um dies zumindest für die Zukunft auszuschließen, müssen Personen aus dem Umfeld von Terroristen als Zeugen gewonnen werden können. Wir brauchen deshalb dringend die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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