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Kununu-Beschluss des OLG Hamburg wurde vom LG Hamburg aufgehoben

14.05.202407:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kununu-Beschluss des OLG Hamburg wurde vom LG Hamburg aufgehoben
Rechtsanwalt Jan Meyer kämpft für die Reputation seiner Mandanten (© Christine Sommerfeldt)
Rechtsanwalt Jan Meyer kämpft für die Reputation seiner Mandanten (© Christine Sommerfeldt)

(openPR) Landgericht stellt sich gegen Oberlandesgericht und hebt Klarnamenbeschluss (temporär) wieder auf!

Düsseldorf, 14. Mai 2024 - Das Landgericht (LG) Hamburg hat im Rahmen des von Kununu erhobenen Widerspruchs nach mündlicher Verhandlung am 26. April 2024 die zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. Diese Verfügung verpflichtete das Bewertungsportal Kununu zur Herausgabe der Klarnamen von Nutzern, alternativ zur Löschung. (Az.: 7 W 11/24)

Die Entscheidung des LG widerspricht damit der früheren Entscheidung des OLG, das eine Identifizierungsmöglichkeit des Verfassers der Bewertung durch das bewertete Unternehmen selbst gefordert hatte.

Das LG argumentiert, dass weitere von Kununu vorgelegte anonymisierte Nachweise ausreichen, um die Prüfpflicht des Portals zu erfüllen. 

Diese Auffassung steht im Kontrast zur Auffassung des höherrangigen OLG. Das OLG hat betont, dass die vorgelegten Personalunterlagen zwar von dem betroffenen Arbeitgeber stammen mögen, aber gerade keine Gewähr dafür bieten, dass sie auch vom Verfasser der Bewertung stammen.

In die Argumente des Oberlandesgerichts eingeflossen sein dürfte auch der Fakt, dass für die Erstellung einer Bewertung auf Kununu lediglich eine E-Mail-Adresse erforderlich ist. 

Die Verwendung pseudonymer E-Mail-Adressen jedoch öffnet Missbrauch Tür und Tor und führt jedweden angeblichen Datenabgleich von Kununu ad absurdum. Denn für die vom Nutzer selbst erstellte E-Mail-Adresse gibt es keinen verifizierten Datenbestand, der sicherstellt, dass die Person, die die Bewertung abgibt, auch wirklich die Person ist, die auf den bei Kununu eingereichten Personalunterlagen ersichtlich ist. 

Wirksame Kontrollmaßnahmen sind damit faktisch unmöglich. Nur der Arbeitgeber selbst kann schließlich die Identität des Verfassers überprüfen.

Gegen die Entscheidung des LG wird voraussichtlich Berufung beim OLG eingelegt. Das OLG hat bereits früher in dieser Sache entschieden und das Landgericht sogar explizit überstimmt. Der Rechtsstreit bleibt also spannend und wir werden weiter über die Entwicklungen berichten.

Weitere Informationen auf der Presseseite: https://sterne-advo.de/presse. Ungerechtfertigte Bewertungen löschen lassen: https://sterne-advo.de/kununu-bewertung-loeschen.

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