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Härten für Menschen mit Behinderungen im SGB XII verhindert

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Weieter Anstrengungen notwendig: eigenständiges Leistungsgesetz gefordert

23. Dezember 2003 - Zum Beschluss der Reform der Sozialhilfe erklärt der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe MdB:

Durch die Verhandlungen über das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch - SGB XII im Vermittlungsausschuss hat die Union ein positives Ergebnis erreicht. Die CDU/CSU-Fraktion konnte in entscheidenden Punkten Änderungen im Gesetzentwurf durchsetzen, die zentrale Forderungen der Betroffenenverbände verwirklichen.

So wird die umstrittene Festlegung des Gesetzentwurfs, nach der Leistungen der Sozialhilfe für stationäre Einrichtungen und Dienste von der Finanzkraft der öffentlichen Haushalte abhängig gemacht werden sollten, ersatzlos gestrichen. Diese Korrektur war dringend notwendig, da eine Anpassung der Eingliederungshilfe an die Finanzkraft der Kommunen die Ziele der Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen gefährdet hätte und sich nicht mit dem Grundsatz der individuellen Bedarfsdeckung vereinbaren lässt.

Durch die Anhebung der Einkommensgrenze für schwerstpflegebedürftige und blinde Menschen um 60 % gegenüber dem Gesetzentwurf werden die befürchteten Einkommensverluste für behinderte Menschen deutlich abgemildert. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung waren noch über 13. 000 Personen von finanziellen Einbußen bis zu 1000 Euro monatlich bedroht gewesen. Dank den erfolgreichen Verhandlungen der Union konnte der betroffene Personenkreis auf circa 640 Menschen gesenkt und ihr Einkommensverlust auf rund 400 Euro monatlich begrenzt werden. Damit wird verhindert, dass gerade jene Menschen mit Behinderungen belastet werden, die ihren Lebensunterhalt durch eigene Berufstätigkeit erwerben.

Dennoch bleiben weitere Anstrengungen nötig, um die Einkommensfreibeträge von Werkstattbeschäftigten zu sichern. Auch über die Höhe der Pauschalen bei Leistungen von Hilfe zum Lebensunterhalt muss in der Ländergruppe weiter verhandelt werden.

Ungeachtet der Erfolge in der Sozialhilfereform hält die Union an ihrer grundsätzlichen Forderung fest, nach der die Eingliederungshilfe für Behinderte aus der Sozialhilfe herausgenommen werden soll. Dafür ist ein eigenständiges Leistungsgesetz notwendig.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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