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Sozial­hilfe­aus­gaben in 2011 um 4,5 % ge­stie­gen

(openPR) Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 22,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entsprach dies einer Steigerung um 4,5 % gegenüber 2010.
Pro Kopf wurden in Deutschland 2011 für die Sozialhilfe rechnerisch 278 Euro netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro-Kopf-Ausgaben mit 288 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 238 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2011 die drei Stadtstaaten: In Bremen lagen sie bei 462 Euro, in Hamburg bei 437 Euro und in Berlin bei 418 Euro. Von den westdeutschen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 204 Euro je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus, Nordrhein-Westfalen mit 327 Euro am meisten. In den ostdeutschen Flächenländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen mit 143 Euro am niedrigsten und in Mecklenburg-Vorpommern mit 233 Euro am höchsten.
Im Jahr 2011 entfiel mit 57 % der überwiegende Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (im 6. Kapitel des SGB XII geregelt). 19 % der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (gemäß 4. Kapitel des SGB XII) aufgewendet, 14 % für die Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) und 5 % für die Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem 3. Kapitel SGB XII) sowie weitere 5 % für sonstige Ausgaben wie die Hilfen zur Gesundheit (gemäß 5. Kapitel des SGB XII). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausgabenanteile nicht verändert.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (destatis) Nr. 404 vom 21.11.2012

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