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Über die zeitweilige Aussetzung des Erlasses des belarussischen Präsidenten Nr. 555

19.12.200820:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am 19. Dezember hat der Präsident der Republik Belarus den Erlass Nr. 668 unterzeichnet. Mit diesem Dokument werden die einschränkenden Regelungen in bezug auf die Reisen der belarussischen Kinder zu Erholungsaufenthalten in jene Staaten, mit denen bis jetzt noch keine internationalen Verträge abgeschlossen wurden, zeitweilig - für die Periode der Weihnachtsferien - aufgehoben. Die oben erwähnten Regulierungsmaßnahmen waren durch den Präsidentenerlass Nr. 555 vom 13.Oktober eingeführt worden.

Obwohl die Arbeit an solchen Vereinbarungen noch nicht abgeschlossen worden ist, hat das Staatsoberhaupt eine zeitweilige Ausnahmeregelung angeordnet, damit die für die Weihnachtsferien bereits geplanten Kinderreisen ins Ausland, die von den Wohltätigkeitsorganisationen vorbereitet waren, problemlos realisiert werden könnten.

Mit diesem Schritt wurde den Wünschen der Eltern, der Vormünde sowie der entsprechenden ausländischen humanitären Initiativen Rechnung getragen. Gleichzeitig wurden damit die Bitten und Anfragen der Europäischen Union und der Regierungen einiger EU-Mitgliedsländer berücksichtigt, um ein weiteres Zeichen des guten Willens zu setzen, das von einem realen Bestreben der belarussischen Seite nach konstruktiver Zusammenarbeit mit unseren Partnern und Schaffung einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens zeugen soll.

Die Gültigkeit des Erlasses hat einen provisorischen Charakter. Damit wird die Möglichkeit gegeben, die Tätigkeit zur Schaffung einer vertragsrechtlichen Basis im Bereich der Kindererholungsreisen zu intensivieren bzw. fortzusetzen.

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